Zuerst das Wichtigste: Wenn Sie einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzen, müssen Sie ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Die Gebühren beim Bürgeramt variieren je nach Stadt und Bundesland; 2026 liegen sie in Deutschland meist zwischen 25 und 50 EUR, oft um 35–40 EUR. Bearbeitungszeiten ohne Eilauftrag betragen üblicherweise 3–6 Wochen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie vorbereiten sollten, welche Kosten auf Sie zukommen, wie der Ablauf im Bürgeramt ist und worauf Sie achten müssen.

Schnellüberblick

- Frist: 19. Januar 2026 (pflichtiger Umtausch für Kartenführerscheine aus 1999–2001).
- Übliche Gebühr: 25–50 EUR (häufig ~35–40 EUR; in Großstädten tendenziell höher).
- Expressoption: gegen Aufpreis möglich; Bearbeitungszeit oft 1–5 Arbeitstage.
- Standard-Bearbeitungszeit: 3–6 Wochen; in Stoßzeiten länger.
- Zuständige Stellen: Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Hauptwohnung — oft Teil des Bürgeramts oder der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
- Wichtige URLs: https://www.bundesregierung.de, https://www.bundesdruckerei.de, https://www.kba.de (Kraftfahrt-Bundesamt).

Voraussetzungen (Prüfen Sie vorher)

Bevor Sie einen Termin buchen, prüfen Sie die rechtliche Situation und Ihre persönliche Lage. Die wichtigste Angabe: das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Kartenführerscheine (scheckkartengroß) aus 1999–2001 müssen bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Ältere Papierführerscheine sind von gestaffelten Umtauschfristen betroffen; diese Fristen laufen schrittweise bis zum 19. Januar 2033.

Die Ausstellung des neuen Führerscheins erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland. Leben Sie in mehreren Gemeinden oder sind kürzlich umgezogen, klären Sie vorher, welche Behörde zuständig ist — oft entscheidet der Hauptwohnsitz, nicht der Nebenwohnsitz.

Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind: Bringen Sie Ihre Aufenthaltskarte oder Ihren Aufenthaltstitel mit. Sind Sie beruflich häufig im Ausland, prüfen Sie, ob Fristen für Sie anders gelten.

Bei Verlust des Führerscheins sollten Sie vorher prüfen, ob eine Strafanzeige oder Verlustbestätigung nötig ist — das hängt von der Kommune ab. Viele Behörden verlangen keine Anzeige, aber einige verlangen eine eidesstattliche Versicherung.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie alle Originale und jeweils eine Kopie mit.

Fehlende Papiere verlängern die Bearbeitung oder verhindern die Ausstellung.

- Alter Führerschein (Original).
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
- Biometrisches Passfoto, 35 x 45 mm; manche Ämter fertigen das Foto vor Ort für zusätzliche Gebühren (10–15 EUR).
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Namensänderungsurkunde (Original + Kopie).
- Bei ausländischen Führerscheinen: ggf. Übersetzung durch vereidigten Übersetzer und Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.
- SEPA-Lastschriftmandat oder Bankdaten, falls Gebühr per Lastschrift eingezogen wird; viele Ämter akzeptieren mittlerweile EC-/Girocard und Kreditkarte.

Wenn Sie einen vorläufigen Führerschein benötigen, fragen Sie vorab nach: Einige Behörden stellen einen vorläufigen Führerschein (gültig bis zur Ausgabe des Kartendokuments) gegen eine zusätzliche Gebühr aus.

Schritt-für-Schritt: Führerschein beim Bürgeramt umtauschen

1. Termin vereinbaren: Buchen Sie online einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt Ihrer Stadt. Viele Städte bieten Online-Terminvergabesysteme an (z. B. Https://service.berlin.de, https://www.muenchen.de/rathaus). Termine sind oft Wochen im Voraus ausgebucht; prüfen Sie regelmäßig auf freigewordene Slots.

2. Unterlagen prüfen und kopieren: Legen Sie Originale und Kopien bereit. Verwenden Sie aktuelle Meldebestätigungen; einige Ämter akzeptieren nur Nachweise, die nicht älter als 3 Monate sind.

3. Persönliches Erscheinen: Erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Sie müssen persönlich unterschreiben und im Regelfall biometrische Daten (Foto, Unterschrift) bestätigen.

4. Zahlung der Gebühr: Bezahlen Sie die Verwaltungsgebühr vor Ort oder erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat. Gebühren liegen 2026 typischerweise zwischen 25–50 EUR. Manche Kommunen berechnen für Eilsendungen zusätzlich 20–60 EUR. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.

5. Ausstellung: In der Regel wird der neue Führerschein nicht sofort gedruckt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung; der Plastikausweis wird zentral, meist über die Bundesdruckerei, gefertigt und per Post zugestellt. Lieferung dauert üblicherweise 3–6 Wochen. Bei Expressdruck kann es 1–5 Arbeitstage dauern.

6. Vorläufiger Führerschein: Auf Wunsch erhalten Sie oftmals einen vorläufigen Führerschein (soweit die Behörde diesen Service anbietet).

Der vorläufige Führerschein gilt meist bis zur Ausgabe des neuen Dokuments und kostet oft zwischen 10 und 25 Euro extra.

Gebühren und Zahlungsarten

Die Gebühren variieren je nach Bundesland, denn jede Kommune bestimmt ihre eigene Gebührenordnung. 2026 zeigen die meisten Gebührenordnungen diese Bandbreite:

- Standardausgabe (Neuausstellung/Umtausch): 25–50 EUR.
- Expressausfertigung: +20–60 EUR (je nach Dringlichkeit und Kommune).
- Vorläufiger Führerschein: 10–25 EUR.
- Ersatz bei Verlust: oft am oberen Ende der Bandbreite, z. B. 40–60 EUR in einigen Städten.

Zahlungsmittel: Girocard/EC, Kreditkarte (Visa/Mastercard) und Barzahlung sind üblich. Viele Stellen bevorzugen bargeldlose Zahlung. Prüfen Sie vorab die Zahlungsinformationen auf der Website Ihrer Behörde.

Bearbeitungszeiten & Expressoptionen

Standard: 3–6 Wochen. In Stoßzeiten — etwa im Januar 2026 wegen der Umtauschfrist — können es 6–10 Wochen werden. Express: Manche Behörden bieten beschleunigte Verfahren an; die Gebühr steigt, dafür kann der Führerschein innerhalb von 1–5 Arbeitstagen bei Ihnen sein.

Die Bundesdruckerei ist in den Produktionsprozess eingebunden; Lieferengpässe dort können die Zeit verlängern. Wenn Sie dringend fahren müssen: Beantragen Sie sofort den vorläufigen Führerschein und wählen Sie ggf. Die Expressoption.

Tipps

- Buchen Sie den Termin frühzeitig: Viele Städte melden erhöhte Nachfrage zum Jahreswechsel 2025/26. Prüfen Sie auch Abend- oder Samstagstermine, wenn angeboten.
- Kopieren Sie alle Dokumente im Vorfeld. Die Behörde verlangt Kopien — bringen Sie zusätzliches Fotopapierfoto mit.
- Prüfen Sie Online-Dienste: In manchen Bundesländern lässt sich der Antrag digital vorbereiten oder zumindest Formulare online ausfüllen.
- Planen Sie 30–60 Minuten für den Termin ein. Je nach Behörde kann es länger dauern.
- Wenn Sie im Ausland sind: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Konsulat oder der Fahrerlaubnisbehörde nach Rückgabe- oder Einsendewegen.

Häufige Fehler vermeiden

- Fehlende Meldebescheinigung: Ohne aktuelle Meldebescheinigung wird der Antrag oft abgewiesen.
- Falsches Fotoformat: Biometrische Fotos sind Pflicht. Vermeiden Sie Urlaubsbilder.
- Annahme, dass ein neuer Führerschein Prüfungen erfordert: Ein reiner Umtausch verlangt in der Regel keine theoretische oder praktische Prüfung — außer in besonderen Fällen wie abgelaufenen Sperrfristen.
- Ignorieren der Fristen: Die Frist 19.01.2026 gilt speziell für Kartenführerscheine 1999–2001; wer diese Frist versäumt, kann Bußgelder riskieren.
- Nichtprüfen der Zahlungsart: Manche Büros akzeptieren kein Bargeld mehr; nehmen Sie Girocard/Kreditkarte oder Kontodaten mit.

Der Umtausch Ihres Führerscheins 2026 beim Bürgeramt lässt sich gut planen: Prüfen Sie Fristen und Zuständigkeit, sammeln Sie die Unterlagen und buchen Sie rechtzeitig einen Termin. Rechnen Sie mit Gebühren zwischen 25 und 50 EUR und mit einer Standardbearbeitungszeit von 3–6 Wochen; bei Expressaufträgen fallen zusätzliche Kosten an. Für detaillierte Informationen besuchen Sie die Seiten des Kraftfahrt-Bundesamts (https://www.kba.de) oder der Bundesdruckerei (https://www.bundesdruckerei.de) — dort finden Sie länderspezifische Hinweise und aktuelle Hinweise zur Produktion und Auslieferung.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.