Die geplante Wohngeldreform soll ab 2029 Bund und Länder jeweils rund 1,08 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht ein Mindestauszahlungsniveau von 15 Euro, eine Verschärfung der Berechnungsformel und die Aussetzung der turnusmäßigen Anpassung an Mieten und Verbraucherpreise bis 2029 vor. Nach den Rechenmodellen im Entwurf würden etwa ein Drittel der bisherigen Empfänger wegfallen, konkret rund 400.000 Haushalte; zusätzlich könnten etwa 163.000 Haushalte in die Grundsicherung wechseln. Formal geht der Entwurf nun in den parlamentarischen Prozess, während offen bleibt, ob die turnusmäßige Anpassung zum 1. Januar 2027 noch stattfinden kann, bevor Änderungen gesetzlich verankert sind.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lag dem Kabinett am 6. Juli 2026 vor, und er bündelt drei zentrale Maßnahmen, die die Ausgaben für Wohngeld deutlich dämpfen sollen.
Die zentralen Änderungen
Erstens führt der Entwurf eine Mindestauszahlungsgrenze von 15 Euro ein. Das heißt, kleinere Wohngeldbeträge unterhalb dieser Schwelle würden künftig nicht mehr ausgezahlt. Zweitens wird die Berechnungsformel angepasst, sodass die Leistungen insgesamt sinken. Konkret nennt der Entwurf eine Halbierung der Heizkostenkomponente und die Einschränkung bestimmter Freibeträge, unter anderem für Pflegebedürftige. Drittens soll die bislang gesetzlich vorgesehene regelmäßige Anpassung an Miet- und Preisentwicklung bis 2029 ausgesetzt werden. Das Ministerium kalkuliert mit dauerhaften Minderausgaben von je rund 1,08 Milliarden Euro jährlich für Bund und Länder ab 2029.
Folgen und Reaktionen
Betroffen sind vor allem die derzeitigen Wohngeldhaushalte. Das Statistische Bundesamt wies Ende 2024 rund 1,24 Millionen Wohngeldhaushalte aus. Davon seien 53 Prozent Rentnerhaushalte, das entspricht etwa 638.000 Haushalten. Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf würden rund ein Drittel der bisherigen Empfänger nicht mehr in den Anspruch fallen, konkret etwa 400.000 Haushalte. Zusätzlich könnten laut Entwurf rund 163.000 Haushalte infolge der Änderungen in die Grundsicherung wechseln.
Bundesbauministerin Verena Hubertz, SPD, sagte laut Rheinischer Post, „Die Kürzungen beim Wohngeld werden leider alle bisherigen Empfänger betreffen. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte wird rausfallen.“, und bestätigte damit die Breite der Betroffenheit, die der Entwurf vorsieht. Sozialverbände reagierten mit scharfer Kritik. Der Deutsche Mieterbund wies darauf hin, dass 93 Prozent der Wohngeldempfänger Mieterhaushalte seien, und forderte die Kürzungen zurückzunehmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnte vor einer Verschärfung von Altersarmut.
Vor dem Hintergrund früherer Anpassungen fällt die geplante Aussetzung ins Gewicht. Die bislang letzte gesetzliche Dynamisierung des Wohngelds trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Nach Regierungsangaben stieg die Leistung damals durchschnittlich um rund 30 Euro im Monat, etwa 15 Prozent; damals profitierten nach Angaben der Regierung etwa 1,9 Millionen Haushalte von der Erhöhung.
Der nun vorgelegte Entwurf würde diese Dynamisierung bis 2029 aussetzen und gleichzeitig die Berechnungsgrundlage verändern, was für viele Empfänger einer realen Kürzung gleichkommt.
Formal ist der nächste Schritt der parlamentarische Prozess. Der Entwurf muss im Bundestag debattiert und dem Bundesrat vorgelegt werden.
Parallel läuft nach geltendem Recht die Frage, ob die turnusmäßige Anpassung zum 1. Januar 2027, die der Entwurf aussetzen will, überhaupt noch stattfinden kann, bevor Änderungen gesetzlich verankert sind.
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Der Gesetzentwurf geht jetzt in den parlamentarischen Prozess; die nächste turnusmäßige Anpassung des Wohngelds wäre nach geltendem Recht der 1. Januar 2027. Ursprünglich berichtet von fr.de.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.