Europäische Geschäftskunden dürften künftig leichter zwischen Cloud-Anbietern wechseln, weil die EU-Kommission voraussichtlich Amazon Web Services und Microsoft Azure nach dem Digital Markets Act als Gatekeeper einstufen will. Eine vorläufige Bewertung, über die Bloomberg berichtete, würde den beiden Hyperscalern neue Pflichten zu Interoperabilität, Verbot von Selbstbevorzugung und erleichterter Datenportabilität auferlegen. Die Untersuchung war im November 2025 gestartet und war ausgelöst worden durch eine Serie schwerer Ausfälle bei großen Cloud-Anbietern, darunter ein rund 15-stündiger AWS-Ausfall in den USA und später gemeldete Störungen bei Microsoft Azure. Die Kommission will in den kommenden Tagen ein vorläufiges Ergebnis veröffentlichen.

Für europäische Geschäftskunden würde die Einstufung spürbare Veränderungen bringen, weil verbindliche DMA-Pflichten Migrationen planbarer und kostengünstiger machen sollen, indem sie etwa technische Schnittstellen offener gestalten und die Praxis hoher Egress-Gebühren beschränken.

Warum die Kommission prüft

Die EU-Kommission startete die Untersuchung im November 2025 nach einer Reihe massiver Störungen bei großen Cloud-Anbietern, die Fragen zur Resilienz und zur Marktmacht aufwarfen. Zu den dokumentierten Vorfällen zählt nach Angaben der vorläufigen Bewertung ein etwa 15-stündiger Ausfall der AWS-Cloud in den USA, der Streaming-Angebote von Amazon sowie Dienste von Atlassian, Docker, Epic Games und dem Signal-Messenger massiv beeinträchtigte. Kurz darauf meldeten Quellen auch Ausfälle bei Microsoft Azure, die unter anderem Check-in-Prozesse bei Fluggesellschaften und Abstimmungen im schottischen Parlament betrafen.

Bloomberg berichtete, die Kommission habe aus diesen und weiteren Vorfällen Schlüsse gezogen, die über punktuelle Verfügbarkeitsfragen hinausgehen. Bisher richteten sich Gatekeeper-Bewertungen des Digital Markets Act vornehmlich auf App-Stores, Suchmaschinen und große Messaging-Dienste. Eine Einstufung von Cloud-Infrastruktur wäre in dieser Form neu und würde die Regulierung auf die technologische Basis vieler digitaler Dienste ausdehnen.

Formell argumentiert die Kommission in der laufenden Prüfung, dass wenige grosse Cloud-Anbieter de facto als Tor zu vielen Geschäftskunden fungieren. Diese Rolle als Zugangstor, so die Analyse, rechtfertige eine marktrollenorientierte Prüfung selbst dann, wenn klassische Nutzer- und Umsatzschwellen des DMA nicht automatisch erfüllt sind.

Welche Pflichten und Folgen drohen

Wird die Einstufung bestätigt, müssen AWS und Azure eine Reihe konkreter Pflichten erfüllen.

Aber Der Digital Markets Act verlangt von als Gatekeeper klassifizierten Unternehmen unter anderem verbindliche Maßnahmen zur Interoperabilität, Verbote von Selbstbevorzugung eigener Dienste und Erleichterungen bei der Datenportabilität. Ziel ist es, den Wechsel von einem Hyperscaler zum anderen zu vereinfachen und die Bindung von Kunden an proprietäre Plattformfunktionen zu verringern.

Für Unternehmen mit sensiblen Betriebsabläufen könnte das bedeuten, dass Migrationen planbarer werden, weil offene Schnittstellen und klare Portabilitätsregeln technologische Lock-ins reduzieren. Ein zentraler Punkt dabei sind Egress-Gebühren, also Kosten für das Herausziehen großer Datenmengen aus einer Cloud.

Der DMA zielt darauf ab, solche Gebührenpraxis einzudämmen oder transparenter zu machen, damit Anbieter nicht de facto Wechselunwilligkeit erzwingen.

Darüber hinaus könnten Provider-seitige Maßnahmen wie die bevorzugte Platzierung eigener Dienste in Managementkonsole oder Marketplace-Listings sowie undurchsichtige Vertragsklauseln künftig untersagt oder eingeschränkt werden. Verstöße gegen DMA-Pflichten können mit empfindlichen Sanktionen belegt werden; das Regelwerk sieht Bußgelder in erheblichen Größenordnungen vor.

Berichten zufolge ist Google Cloud bislang nicht in demselben Umfang genannt worden. Der Marktanteil und die von der Kommission angewandten Kriterien führten offenbar dazu, dass Google Cloud vorerst nicht im gleichen Maße ins Visier genommen wird wie AWS und Azure.

Lieferanten großer Unternehmensverträge haben sich bislang darauf berufen, dass ein hoher Anteil ihres Geschäfts über enterprise-spezifische Verträge abgewickelt wird, was die Zählung individueller Nutzer und damit die Einstufung erschwere. Die Kommission begegnet dieser Argumentation offenbar mit einer Analyse, die stärker auf die Rolle als Zugangstor für Geschäftskunden und auf die systemischen Effekte grosser Ausfälle und proprietärer Bindungsmechanismen abstellt.

Für die Cloud-Branche wäre eine Gatekeeper-Einstufung nicht nur regulatorisch bedeutsam, sondern auch strategisch. Anbieter müssten technische Maßnahmen umsetzen, Dokumentation und Schnittstellen offener gestalten und ihre Vertragswerke anpassen. Für Geschäftskunden könnten sich dadurch neue Wettbewerbs- und Verhandlungsräume auftun, insbesondere für Unternehmen, die Multi-Cloud-Strategien anstreben oder Cloud-Migrationen planen.

Aus Sicht der EU ist die Ausweitung des DMA auf Cloud-Infrastruktur Teil einer breiteren Linie: Das Gesetz, das seit November 2022 in Kraft ist, zielt darauf ab, dauerhaft einflussreiche Plattformen im Binnenmarkt zu regulieren. Die mögliche Aufnahme von Hyperscalern in den Kreis der Gatekeeper zeigt, dass die Kommission nicht nur Endnutzer-orientierte Plattformfunktionen im Blick hat, sondern auch die technologische Basis, über die viele digitale Dienste laufen.

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Die EU-Kommission will in den kommenden Tagen ein vorläufiges Ergebnis der Untersuchung veröffentlichen; die Berichte rechnen mit einer endgültigen Entscheidung über eine dauerhafte Einstufung bis Ende 2026. Ursprünglich berichtet von heise.de.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.