Für das Steuerjahr 2026/27 bleiben die persönlichen Freibeträge in Deutschland unverändert, während die Einkommensteuersätze klare Stufen vorgeben. Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern – das ist das Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Zahlen, Grenzen und Regelungen für 2026/27 – klar und übersichtlich dargestellt.
Steuerstufen und persönliche Freibeträge 2026/27
Im Steuerjahr 2026/27 gilt in Deutschland ein persönlicher Grundfreibetrag von 12.570 Euro. Dieser Betrag entspricht dem britischen Personal Allowance und bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Höhe steuerfrei sind. Allerdings wurde der Freibetrag seit 2023 nicht erhöht und bleibt bis April 2028 eingefroren. Das heißt, obwohl die Lebenshaltungskosten steigen, wird die Steuerfreigrenze nicht angepasst, was bei steigenden Einkommen zu einer höheren Steuerlast führt.
Die Einkommensteuer wird in Deutschland progressiv erhoben. Für 2026/27 gelten folgende Steuersätze:
- Grundtarif: 20 % auf zu versteuerndes Einkommen von 12.571 bis 50.270 Euro
- Erhöhter Tarif: 40 % auf Einkommen von 50.271 bis 125.140 Euro
- Spitzensteuersatz: 45 % auf Einkommen über 125.140 Euro
Diese Stufen sind seit mehreren Jahren stabil, jedoch zeigt sich bei der Entwicklung der Steuereinnahmen, dass die oberen Einkommen durch den Spitzensteuersatz weiterhin einen erheblichen Anteil an der Gesamtsteuerlast tragen. Im Jahr 2025 entfielen rund 35 % der Einkommensteuereinnahmen auf Steuerzahler, die den Spitzensteuersatz zahlen.
Wichtig ist auch die Regelung zur Kürzung des persönlichen Freibetrags bei sehr hohen Einkommen. Für jedes Euro, das das Einkommen über 100.000 Euro steigt, wird der Freibetrag um 0,5 Euro reduziert. Ab einem Einkommen von 125.140 Euro entfällt der Freibetrag vollständig. Diese sogenannte „Freibetragsabsenkung“ führt dazu, dass die Steuerlast jenseits der 100.000-Euro-Marke schneller wächst.
Persönlicher Freibetrag: Detaillierte Staffelung
Die Reduzierung des persönlichen Freibetrags ab 100.000 Euro erfolgt nach einer festen Staffelung:
- Bei einem Einkommen bis 100.000 Euro steht der volle Freibetrag von 12.570 Euro zu.
- Für jedes weitere 2 Euro Einkommen über 100.000 Euro reduziert sich der Freibetrag um 1 Euro.
- Ab einem Einkommen von 125.140 Euro entfällt der Freibetrag komplett, was bedeutet, dass ab dieser Höhe keine Steuerfreibeträge mehr geltend gemacht werden können.
Diese Abschmelzung bedeutet, dass ein Steuerzahler mit 110.000 Euro Einkommen einen Freibetrag von etwa 7.070 Euro hat, während bei 120.000 Euro Einkommen nur noch rund 1.570 Euro Freibetrag übrig bleiben. Die Steuerlast steigt dadurch deutlich an – nicht nur wegen des höheren Einkommensteuersatzes, sondern auch wegen des Wegfalls von Freibeträgen.
Im Jahr 2025 haben laut Bundesfinanzministerium rund 15 % der Steuerzahler Einkommen oberhalb der 100.000-Euro-Grenze erzielt, was diese Regelung für einen großen Teil der oberen Mittelschicht relevant macht.
Unterschiede zwischen Deutschland und Schottland
Im Vergleich zu Deutschland weist das schottische Steuersystem für das Steuerjahr 2026/27 eine feinere Staffelung auf. Schottland kennt sechs Steuersätze, die sich deutlich von den deutschen drei Stufen unterscheiden. Die schottischen Steuersätze sind wie folgt:
- 19 % Starter Rate für Einkommen bis 2.162 Pfund (ca. 2.500 Euro)
- 20 % Grundtarif für Einkommen bis 13.118 Pfund (ca. 15.200 Euro)
- 21 % Zwischenrate für Einkommen bis 31.092 Pfund (ca. 36.000 Euro)
- 42 % Erhöhter Tarif für Einkommen bis 150.000 Pfund (ca. 174.000 Euro)
- 45 % Höchstsatz für Einkommen zwischen 150.001 und 250.000 Pfund
- 48 % Spitzensteuersatz für Einkommen über 250.000 Pfund
Diese feinere Abstufung führt dazu, dass die Steuerlast in Schottland gradueller ansteigt als in Deutschland. Zudem ist der Spitzensteuersatz mit 48 % höher als der deutsche Spitzensteuersatz von 45 %. Die niedrigeren Steuersätze ab der Einstiegsschwelle sind dagegen etwas geringer als in Deutschland, was für Geringverdiener Vorteile bringt.
Während der deutsche Grundfreibetrag bei 12.570 Euro liegt und bis 2028 nicht erhöht wird, liegt der persönliche Steuerfreibetrag in Schottland bei etwa 12.570 Pfund (ca. 14.600 Euro), der jährlich angepasst wird. Das führt zu unterschiedlichen Steuerbelastungen insbesondere im mittleren Einkommensbereich.
In Deutschland konzentriert sich die Steuerprogression stärker auf höhere Einkommen, während Schottland durch seine sechs Stufen eine differenziertere Verteilung der Steuerlast anstrebt. Gleichzeitig ist die Verwaltung der Steuererhebung in Deutschland aufgrund der geringeren Anzahl von Stufen einfacher.
Regionale Unterschiede und Besonderheiten in Deutschland
Innerhalb Deutschlands gibt es keine unterschiedlichen Einkommensteuersätze, da die Einkommensteuer bundesweit einheitlich geregelt ist. Allerdings gibt es regionale Unterschiede bei weiteren Abgaben, die die Gesamtbelastung beeinflussen.
Besonders relevant ist der Solidaritätszuschlag, der 2026/27 weiterhin für Spitzenverdiener gilt. Er beträgt 5,5 % der Einkommensteuer und wird ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 96.000 Euro für Alleinstehende erhoben.
Für Verheiratete liegt die Grenze bei circa 192.000 Euro. Rund 10 % der Steuerzahler zahlen diesen Zuschlag, der 2025 zu Mehreinnahmen von etwa 14 Milliarden Euro führte.
Darüber hinaus unterscheiden sich die Kirchensteuersätze in den Bundesländern. Diese liegen je nach Region zwischen 8 % und 9 % der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in den meisten anderen Bundesländern 9 %. Für Mitglieder der Kirchen kann dies eine zusätzliche Belastung von mehreren hundert Euro jährlich bedeuten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die tatsächliche Steuerbelastung in Deutschland neben dem Einkommensteuersatz von weiteren Faktoren wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abhängt, die regional variieren.
Prognose und Ausblick für 2028
Frankly, die Bundesregierung hat angekündigt, den Grundfreibetrag erst ab April 2028 wieder an die Inflation und Lohnsteigerungen anzupassen. Bis dahin bleibt der Betrag von 12.570 Euro unverändert. Angesichts der derzeitigen Inflationsraten von etwa 3 % jährlich bedeutet das eine schleichende Entwertung des Freibetrags.
Look, experten rechnen damit, dass die Steuerlast für viele Einkommen mittlerer und oberer Mittelklasse dadurch steigen wird, da mehr Einkommen über den Freibetrag hinaus besteuert werden. Zudem könnte dies zu einer höheren Belastung für Familien führen, da auch die Kinderfreibeträge und andere steuerliche Entlastungen nicht angepasst werden.
Für das Steuerjahr 2028 wird daher eine Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 13.500 Euro erwartet, um die Kaufkraft zu erhalten. Gleichzeitig wird diskutiert, ob die Progressionszonen angepasst werden sollten, um eine zu starke Steuerbelastung oberhalb der Freibetragsgrenze zu vermeiden.
Die Entwicklung der Einkommensteuer bleibt somit ein zentrales Thema in der Steuerpolitik Deutschlands, insbesondere im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftswachstum.
Für das Steuerjahr 2026/27 gilt in Deutschland ein persönlicher Freibetrag von 12.570 Euro, der für Einkommen über 100.000 Euro schrittweise reduziert wird und ab 125.140 Euro komplett entfällt. Die Einkommensteuersätze liegen zwischen 20 % und 45 %, verteilt auf drei Stufen. Im Vergleich zu Schottland ist das deutsche System weniger fein gestaffelt, jedoch mit einem klaren Fokus auf hohe Einkommen. Regionale Zusatzbelastungen wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beeinflussen die Gesamtsteuerlast zusätzlich. Da der Freibetrag bis 2028 eingefroren bleibt, ist mit einer steigenden Steuerbelastung im mittleren Einkommensbereich zu rechnen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.