Die Anhörung im Bundestag stellte scharfe Gegensätze dar: Expertinnen und Experten warnten vor deutlich steigenden Heizkosten für Mieter, während die Koalition und das Bundeswirtschaftsministerium das Paket als pragmatische Kostenbremse und Entlastung für Eigentümer verteidigten. Die Novelle ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, streicht die bisherige 65-Prozent-Vorgabe und erlaubt weiter den Einbau von Gas- und Ölheizungen, führt aber ab 2029 schrittweise die sogenannten Biobrennstoffstufen für Neuanlagen ein. Zentral sind neue Regeln zur Aufteilung von Netzentgelten, dem CO2-Preis und Mehrkosten durch CO2-neutrale Brennstoffe: Entwürfe sehen grundsätzlich eine hälftige Beteiligung vor, gleichzeitig aber eine Deckelung dieser Beteiligung bei einem Anteil von 30 Prozent der eingesetzten Brennstoffe. Nach der Anhörung ist geplant, die Beratungen zügig fortzusetzen, die Fraktionen peilen eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause an, und die Deutsche Umwelthilfe hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Formell ersetzt die Novelle das alte Gesetz, praktisch schafft sie zugleich Wahlfreiheit für Eigentümer und neue Kostenrisiken für Mieter.
1. Was ändert das Gesetz?
Mit der Novelle wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt und zentrale Vorgaben aufgehoben. Besonders auffällig ist die Streichung der 65-Prozent-Vorgabe, nach der neu eingebaute Heizungen zuvor zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollten. In der Konsequenz bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig, statt sie planmäßig bis zur Mitte der 2040er Jahre zu ersetzen. Gleichzeitig führt das Gesetz eine technische Staffelung ein: die Biobrennstoffstufen, die schrittweise einen höheren Anteil CO2-neutraler Brennstoffe bei Neuanlagen verlangen sollen. Diese Änderung trennt das Ziel, fossile Heizkessel zu reduzieren, von einem verbindlichen Austauschgebot und belässt die Wahl der Heiztechnik weitgehend beim Eigentümer.
2. Wer trägt welche Kosten?
Die Koalition hat eine pauschale Regel zur Kostenaufteilung vorgesehen, die Fraktionsvertreter als "Kostenbremse" für Mieter darstellen. Danach sollen Netzentgelte, der CO2-Preis und Mehrkosten durch den Einsatz CO2-neutraler Brennstoffe grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Diese Regelung klingt einfach, enthält aber eine entscheidende Einschränkung: Die hälftige Beteiligung der Vermieter gilt nur bis zu einer festgelegten Deckelung bei einem Anteil der eingesetzten Brennstoffe. Expertinnen und Experten, darunter Vertreterinnen des Deutschen Mieterbunds, sehen hierin ein langfristiges Risiko: Wenn der Anteil CO2-neutraler Brennstoffe deutlich ansteigt, könnten die verbleibenden Kostensteigerungen langfristig stärker bei den Mietern landen.
Auf der anderen Seite weisen Eigentümer- und Vermieterverbände darauf hin, dass Vermieter nur begrenzten Einfluss auf den Verbrauch der Mieter haben. Sie kritisieren die grundsätzliche hälftige Aufteilung und fordern, die Regel zu streichen oder Ausnahmen zu ermöglichen, etwa wenn Vermieter bereits erheblich in energetische Maßnahmen investiert haben.
3. Mieterschutzregeln und Kappungen
Zur Dämpfung direkter Belastungen für Mieter enthält der Entwurf mehrere Kappungen und Ausnahmen. So kann die bisherige Modernisierungsumlage für einen Heizungstausch unter bestimmten Bedingungen ansteigen; diese Erhöhung ist jedoch an die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel gebunden, und die erhaltene Fördersumme muss von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Zudem sieht der Entwurf eine monatliche Deckelung der Umlage pro Quadratmeter vor.
Weiterhin nennt der Entwurf eine kombinierte Kappungsregelung für Umlagen auf Quadratmeterbasis, mit Ausnahmen für besondere Härtefälle. Eine Härtefallregel ist ausdrücklich vorgesehen: Führt eine Modernisierung dazu, dass die Wohnkosten eine definierte Belastungsgrenze des Haushaltsnettoeinkommens überschreiten, soll die Umlagefähigkeit eingeschränkt werden. Außerdem sollen Mieterhöhungen wegen Heizungstauschs bei Indexmieten ausgeschlossen sein. Der Deutsche Mieterbund bewertet diese Punkte grundsätzlich positiv, fordert aber zugleich Änderungen an Formulierungen und an der Ausgestaltung der Deckelungen.
4. Technik und Kostenrisiken
Die gesetzliche Einführung der Biobrennstoffstufen zielt darauf ab, neue fossile Heizungen mittelfristig klimafreundlicher zu betreiben. Expertinnen und Experten wiesen in der Anhörung aber auf zwei miteinander verbundene Risiken hin. Erstens sind Biobrennstoffe und biogenes Gas voraussichtlich teurer als fossile Energieträger, was die Betriebskosten von Heizungen erhöht. Zweitens begrenzt die vorgesehene Deckelung der Vermieterbeteiligung nach Meinung des Mieterbunds den langfristigen Schutz der Mieter, weil verbleibende und später steigende Kosten den Mietern zugewiesen werden könnten.
Eigentümerverbände führen dagegen an, dass die vorgesehene Kostenaufteilung nicht ausreichend berücksichtigt, wenn Vermieter schon in energetische Sanierungen investiert haben. Sie verlangen Ausnahmen oder komplett andere Regelungen, um solche Vorleistungen zu honorieren. In der Anhörung blieben zahlreiche technische Detailfragen offen, unter anderem wie die Validierung anteiliger Kosten für Biobrennstoffe erfolgen soll und wie Netzentgelte zeitlich und rechnerisch in der Abrechnung zu berücksichtigen sind.
5. Wer sagt was? Die Positionen
Auf politischer Ebene verteidigt das Bundeswirtschaftsministerium die Reform als europarechts- und verfassungsrechtskonform. Die Wirtschaftsministerin und Fraktionsvertreter präsentierten die Regelungen als einen Ausgleich, der Mieterschutz und Eigentümerinteressen vereinbare. Demgegenüber warnten der Deutsche Mieterbund, Gewerkschaften und kommunale Verbände vor fehlender strategischer Klarheit und steigenden Belastungen insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen und für unsanierte Bestandsgebäude.
Die Deutsche Umwelthilfe äußerte verfassungsrechtliche Bedenken und kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie kritisiert vor allem das Aussetzen eines expliziten Betriebsverbots für fossile Heizkessel, weil dies dem verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz widersprechen könne. Kommunen meldeten Unsicherheit, weil die Änderung der technischen Vorgaben und die Kostenteilungsregeln direkte Folgen für Infrastrukturplanung und die Zuteilung von Fördermitteln haben.
6. Übergangsregeln, offene Fragen und praktische Folgen
Die Biobrennstoffanforderungen gelten für Neubauten und neue Anlagen ab dem vorgesehenen Startjahr. Für die Umlagefähigkeit von Fördermitteln gilt die Bedingung, dass erhaltene Fördermittel von den umlegbaren Kosten abzuziehen sind, wenn Vermieter erhöhte Modernisierungsumlagen in Anspruch nehmen wollen. Härtefallregelungen sollen besonders belastete Haushalte schützen, und Indexmieten sollen generell von Umlagen wegen Heizungstausch ausgenommen sein.
Gleichzeitig bleiben viele Umsetzungsfragen offen. Es ist nicht abschließend geklärt, wie die Validierung der anteiligen Kosten für Biobrennstoffe erfolgen soll, wie Netzentgelte rechnerisch erfasst werden oder wie die langfristige Entwicklung der Brennstoffpreise in die Verteilung einfließt. Diese Unklarheiten sind für Kommunen, Vermieter und Mieter gleichermaßen relevant, weil sie Investitionsentscheidungen und Förderstrategien beeinflussen.
7. Konkrete Schritte für Mieter und Vermieter
Wer sich jetzt vorbereiten will, sollte systematisch vorgehen. Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob und wann ihr Gebäude von einem Heizungstausch betroffen sein könnte, und Vermieter gezielt fragen, ob staatliche Fördermittel beantragt wurden, da dies direkte Folgen für die Höhe der Umlage hat. Wer in einem Mietverhältnis mit Indexklausel lebt, sollte prüfen lassen, ob Ausnahmen greifen, und im Zweifelsfall auf die Härtefallklausel verweisen. Mieterorganisationen raten, Verbrauchs- und Heizprofildaten zu sammeln, um gegenüber Vermietern nachvollziehbar darzulegen, wie viel von Mehrkosten durch tatsächlichen Verbrauch und wie viel durch Brennstoffpreissteigerungen verursacht wird.
Hauseigentümer sollten unabhängig davon prüfen, ob Investitionen in energetische Sanierung möglich sind, denn solche Maßnahmen vermindern langfristig die Betriebs- und Brennstoffkosten stärker als ein reiner Brennstoffwechsel. Außerdem beeinflussen bereits getätigte Investitionen die politische Debatte um Ausnahmen und die praktische Gestaltung der Umlagefähigkeit.
In Short
Erstens, die 65-Prozent-Vorgabe fällt weg, Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, und die Biobrennstoffstufen starten für neue Anlagen ab dem vorgesehenen Startjahr.
Zweitens, Netzentgelte, CO2-Preis und Mehrkosten durch CO2-neutrale Brennstoffe sollen grundsätzlich hälftig geteilt werden; die Vermieterbeteiligung ist jedoch bis zu einer festgelegten Deckelung bei einem Anteil der eingesetzten Brennstoffe begrenzt.
Drittens, der Entwurf sieht mehrere Kappungsregeln und Härtefallregelungen vor sowie eine Pflicht, erhaltene Fördermittel bei der Umlage zu berücksichtigen. Konkrete Höchstwerte und zeitliche Details bleiben Gegenstand politischer Debatten und der noch ausstehenden Parlamentsberatungen.
Related Articles
- SAP‑Aktie halbiert seit 2025: Kaufen oder abwarten?
- Prompt-Caching: Bis zu 90 Prozent KI-Kosten sparen
- Bausparvertrag beste Konditionen: 5 Zahlen, die entscheiden
Kurz gesagt: Die Novelle hebt die 65-Prozent-Vorgabe auf, hält Gas- und Ölheizungen weiter zulässig und setzt als zentrale zeitliche Marke das vorgesehene Startjahr für die Biobrennstoffstufen bei Neubauten und neuen Anlagen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.