Ein regulärer deutscher Reisepass wird in der Regel innerhalb von 3-6 Wochen ausgestellt; mit dem Expressverfahren ist er häufig bereits am dritten Werktag abholbereit, gegen einen Expresszuschlag von 32,00 EUR. Vorläufige Pässe kosten 26,00 EUR und sind maximal 12 Monate gültig. Gebührenbeispiele: 70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit), 37,50 EUR für unter 24-Jährige (6 Jahre). Stand: 7. Februar 2026.

Schnellübersicht

Kurz auf einen Blick, die wichtigsten Fakten vorab:

  • Reguläre Ausstellung: 3-6 Wochen; in Stoßzeiten bis zu 8 Wochen möglich.
  • Expressverfahren: meist ab dem 3. Werktag; Expresszuschlag 32,00 EUR.
  • Gebühren (Stand 7. Februar 2026): 70,00 EUR (ab 24 Jahre), 37,50 EUR (unter 24 Jahre), 26,00 EUR (vorläufig).
  • Biometrisches Foto: 35 × 45 mm, ISO-konform; Fotodienst in vielen Ämtern verfügbar (ca. 6,00 EUR).
  • Ausstellung erfolgt durch die Passbehörde des Hauptwohnsitzes (Bürgeramt / Pass- und Ausweisbehörde).
  • Bei Verlust im Ausland: Konsulat oder Botschaft ausstellen, oft vorläufiger Pass oder Reiseausweis.

Voraussetzungen

Bevor Sie einen Antrag stellen: Der Reisepass wird von der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt, in der Regel das Bürgeramt, Pass- oder Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Kinder brauchen eigene Pässe; Minderjährige benötigen meistens die Einwilligung beider Sorgeberechtigten.

Wichtige Fakten (Stand: 7. Februar 2026):

  • Regelgebühren: 70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre).
  • Jugendliche und junge Erwachsene: 37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre).
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR, max. 12 Monate gültig; kein Kontaktchip, aber international anerkannt.
  • Express-Zuschlag: 32,00 EUR; in der Regel wird der Pass am dritten Werktag bereitgestellt, wenn die Bestellung bis 12:00 Uhr an den Hersteller übermittelt wurde.
  • Digitales Lichtbild in der Behörde: meist 6,00 EUR, sofern die Behörde den Fotodienst anbietet.
  • Hersteller: Bundesdruckerei ist in Deutschland für die Herstellung der Reisepässe zuständig (https://www.bundesdruckerei.de).
  • Offizielle Informationsstellen: Bundesministerium des Innern (https://www.bmi.bund.de), Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de), Auswärtiges Amt (https://www.auswaertiges-amt.de), dort finden Sie auch länderspezifische Einreisebestimmungen.

Schritt-für-Schritt: Reisepass beantragen

  1. Termin vereinbaren. Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin beim Bürgeramt / Passamt Ihrer Gemeinde. In größeren Städten ist eine Terminbuchung Pflicht. Warten Sie nicht bis kurz vor der Reise. Termine können mehrere Wochen entfernt sein, vor allem in Sommermonaten.

  2. Unterlagen zusammentragen. Bringen Sie am Termin diese Dokumente mit:

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder alter Reisepass). Falls beides fehlt: Geburtsurkunde plus weiteren Identitätsnachweis.
    • Biometrisches Passbild (35 × 45 mm). Achten Sie auf ISO-Normen: neutraler Gesichtsausdruck, keine Brillenreflexe, Kopfgröße zwischen 32-36 mm im Bild, einfarbiger heller Hintergrund.
    • Abschriften/Geburtsurkunde bei Erstbeantragung. Bei Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Eltern oder Sorgerechtsnachweis.
    • Nachweise über Namensänderungen (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss) falls relevant.
    • Meldebescheinigung nur falls verlangt; oft reicht der Eintrag im Melderegister.
  3. Persönliche Vorsprache. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Fingerabdrücke werden in der Regel ab einem bestimmten Alter genommen (regelmäßig ab 6 Jahren nach EU-Vorgaben), und das persönliche Erscheinen ist für die Unterschrift und Fotoabgleich Pflicht.

  4. Antrag und Gebühren bezahlen. Füllen Sie das Antragsformular vor Ort oder online aus, falls die Kommune das anbietet. Zahlen können Sie meist bar oder mit EC-Karte; Kreditkarten akzeptieren nicht alle Behörden. Bewahren Sie die Einzahlungs- oder Zahlungsbestätigung auf, sie gilt als Abholbeleg.

  5. Bearbeitungszeit abwarten. Nach Antragstellung sendet die Behörde die Daten an die Bundesdruckerei. Die reguläre Ausstellungszeit liegt in der Regel bei 3-6 Wochen. Bei starkem Andrang in Urlaubszeiten kann die Wartezeit bis zu 8 Wochen steigen.

  6. Abholung. Abholung persönlich mit Ausweis und Abholbeleg; Minderjährige werden in der Regel nur mit Sorgeberechtigten entlassen. Einige Städte bieten eine Benachrichtigung per SMS oder E-Mail an, sobald der Pass fertig ist.

Expressverfahren & dringende Fälle

Wenn es sehr schnell gehen muss, z. B. Unvorhergesehene Dienstreise, Todesfall in der Familie, gibt es Optionen:

  • Expresszuschlag 32,00 EUR beschleunigt die Herstellung; in vielen Fällen ist der Pass ab dem 3. Werktag abholbereit, vorausgesetzt die Bestellung wurde bis 12:00 Uhr an den Hersteller übermittelt.
  • Vorläufiger Reisepass (26,00 EUR): sofort ausstellbar, Gültigkeit maximal 12 Monate, ohne Chip. Erlaubt in viele Länder die Einreise; prüfen Sie vorab die Bestimmungen des Ziellandes (https://www.auswaertiges-amt.de).
  • Im Ausland: Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaft / Konsulat) können vorläufige Reisedokumente ausstellen. Gebühren und Bearbeitungszeiten variieren; in Notfällen sind konsularische Dienste rund um die Uhr erreichbar.

Wer dauerhaft oder vorübergehend im Ausland lebt, stellt den Pass über die nächstgelegene deutsche Botschaft oder das Konsulat. Die Botschaft leitet den Antrag zur Herstellung an die Bundesdruckerei weiter; rechnen Sie mit ähnlichen Fristen wie in Deutschland oder etwas längeren Wegen, oft 4-8 Wochen. In dringenden Fällen stellt die Vertretung einen vorläufigen Pass aus. Wichtige Adresse: Auswärtiges Amt, konsularische Informationen (https://www.auswaertiges-amt.de).

  • Beantragen Sie spätestens sechs Monate vor Reisebeginn, viele Länder verlangen noch mindestens sechs Monate Restgültigkeit.
  • Machen Sie das Foto möglichst vor Ort in der Behörde, wenn Sie unsicher sind, so vermeiden Sie Ablehnungen wegen falscher Maße oder unzulässiger Brillengläser.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Kommune Online-Antragsformulare anbietet, das spart Zeit am Amt.
  • Notieren Sie die Vorgangsnummer und heben Sie Zahlungsbelege auf, das beschleunigt Nachfragen, falls etwas schiefgeht.
  • Bei Namensänderung durch Heirat: Bringen Sie die Heiratsurkunde in beglaubigter Kopie mit; die Ausstellung kann sich sonst verzögern.
  • Foto nicht genau nach Vorgaben, eines der häufigsten Ablehnungsgründe. Verwenden Sie die Standardmaße 35 × 45 mm und achten Sie auf neutralen Ausdruck.
  • Fehlende Sorgeberechtigten-Einwilligung bei Minderjährigen, das verzögert den Antrag oder verhindert die Ausstellung.
  • Termin zu spät buchen, gerade in Ferienzeiten sind die Fristen lang.
  • Alten Pass nicht mitbringen oder Identitätsnachweis vergessen, dann kann die Behörde einen zusätzlichen Identitätsnachweis verlangen.
  • Bankquittung wegwerfen, ohne Zahlungsnachweis kann die Abholung verweigert werden.

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Kurz zusammengefasst: Planen Sie mindestens drei bis sechs Wochen ein. Wer es eilig hat, zahlt 32,00 EUR Expresszuschlag und holt den Pass oft ab dem dritten Werktag ab. Im Ausland wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat; vorläufige Pässe (26,00 EUR) helfen in Notfällen. Stand aller genannten Gebühren und Fristen: 7. Februar 2026. Wichtige Adressen: Bundesministerium des Innern (https://www.bmi.bund.de), Auswärtiges Amt (https://www.auswaertiges-amt.de), Bundesdruckerei (https://www.bundesdruckerei.de).

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.