Wenn Sie in Deutschland krank sind und nicht arbeiten können, brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die oft „Fit Note“ genannt wird. Sie ist der wichtigste Nachweis für Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse. Sie dokumentiert, ab wann und wie lange Sie arbeitsunfähig sind und sichert Ihnen finanzielle Leistungen wie Krankengeld zu. Es gibt klare Regeln, Fristen und Abläufe, die Sie kennen müssen, damit es keine Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse gibt.
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), im Alltag häufig als „Fit Note“ bezeichnet, ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dieses Dokument ist für Sie als Arbeitnehmer von großer Bedeutung, denn es dient als offizieller Nachweis gegenüber Ihrem Arbeitgeber, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen. Gleichzeitig ist die AU Voraussetzung dafür, dass Ihre Krankenkasse Krankengeld zahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert.
In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens am dritten Tag ihrer Krankheit eine AU vorlegen müssen. Das bedeutet: Wenn Sie am Montag krank werden, müssen Sie spätestens am Mittwoch eine Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen. Einige Betriebe oder Tarifverträge verlangen jedoch, dass die AU bereits am ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Deshalb empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag oder betriebliche Vereinbarungen genau zu prüfen.
In der AU stehen wichtige Informationen: wann die Arbeitsunfähigkeit beginnt, wie lange sie voraussichtlich dauert und die Diagnose. Die Diagnose bekommt nur die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber. Die Bescheinigung wird in der Regel in dreifacher Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar geht an den Arbeitgeber, eines an die Krankenkasse, und eines verbleibt bei Ihnen. Seit 2023 können Arztpraxen die AU auch elektronisch an die Krankenkasse schicken. Sie erhalten aber weiterhin eine Papierbescheinigung für Ihren Arbeitgeber.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer AU
Damit ein Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Gesundheitliche Beeinträchtigung: Sie sind körperlich oder psychisch erkrankt und dadurch nicht in der Lage, Ihre Arbeit auszuführen. Die Erkrankung kann akut oder chronisch sein, muss aber eine erhebliche Einschränkung Ihrer Arbeitsfähigkeit bedeuten.
- Persönliche Untersuchung: Die AU wird nur nach einer persönlichen Untersuchung durch einen Arzt ausgestellt. Eine telefonische Krankschreibung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen und unter besonderen Bedingungen möglich, etwa bei leichten Erkältungskrankheiten. In der Regel müssen Sie also eine Praxis oder Klinik aufsuchen.
- Symptombeschreibung: Sie schildern dem Arzt Ihre Beschwerden und Symptome wahrheitsgemäß und ausführlich, damit er eine fundierte Diagnose stellen kann.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht automatisch ausgestellt. Wenn Sie keine ärztliche Untersuchung vorweisen können, besteht kein Anspruch auf eine AU oder Krankengeld. Auch müssen Sie sich innerhalb der üblichen Sprechzeiten oder über den ärztlichen Bereitschaftsdienst vorstellen.
Schritt-für-Schritt: Wie Sie 2026 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten
1. Krankheitszeichen wahrnehmen und Arzt kontaktieren
Wenn Sie krank sind, sollten Sie Ihre Symptome ernst nehmen. Wenn Sie sich unwohl fühlen, Schmerzen haben oder andere gesundheitliche Einschränkungen feststellen, die Sie an der Ausübung Ihrer Arbeit hindern, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Arzt kontaktieren. Hausärzte sind Ihr erster Ansprechpartner.
Sie kennen Ihre Krankengeschichte und können Sie kompetent beraten.
Falls Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, etwa wegen Urlaub oder außerhalb der regulären Sprechzeiten, steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Sie erreichen ihn bundesweit unter der Telefonnummer 116 117. Dort erhalten Sie einen zeitnahen Termin in einer Notfallpraxis oder eine telefonische Beratung, die auch eine Krankschreibung zur Folge haben kann.
Warten Sie nicht zu lange, denn die AU muss spätestens am dritten Krankheitstag vorliegen. Bei unklaren Symptomen oder plötzlichen starken Beschwerden sollten Sie den Notarzt unter 112 rufen.
2. Arztbesuch wahrnehmen und Symptome schildern
Beim Arztbesuch schildern Sie Ihre Beschwerden so genau wie möglich. Je präziser Sie Auskunft geben, desto besser kann der Arzt Ihre Arbeitsfähigkeit beurteilen. Der Arzt wird eine körperliche Untersuchung durchführen und gegebenenfalls weitere diagnostische Maßnahmen veranlassen, um die Ursache Ihrer Beschwerden zu klären.
Der Arzt entscheidet aufgrund seiner Untersuchung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dabei spielt auch eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer eine Rolle. In der Regel wird die AU zunächst für wenige Tage ausgestellt – meist drei bis sieben Tage. Bei längeren Erkrankungen kann die Bescheinigung mehrfach verlängert werden.
Seit 2023 haben viele Praxen die Möglichkeit, Ihre AU-Daten direkt elektronisch an Ihre Krankenkasse zu übermitteln. Dies erleichtert die Abwicklung für Sie, da Sie sich nicht mehr selbst um die Weiterleitung kümmern müssen. Für den Arbeitgeber benötigen Sie aber weiterhin eine Papierbescheinigung, die Sie persönlich übergeben oder per Post schicken.
3. AU beim Arbeitgeber und der Krankenkasse einreichen
Nachdem Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie diese fristgerecht bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. In der Regel bedeutet das: spätestens am dritten Tag der Krankheit. Manche Arbeitgeber fordern die AU bereits am ersten Tag – deshalb sollten Sie die betrieblichen Regelungen kennen.
Die Krankenkasse erhält die elektronische AU-Datenübermittlung direkt vom Arzt. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie die AU auch an die Krankenkasse schicken, insbesondere wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und Sie Krankengeld beantragen wollen.
Bewahren Sie eine Kopie der AU immer gut auf, falls es Rückfragen gibt. Auch bei einer Verlängerung müssen Sie jeweils eine neue Bescheinigung vorlegen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann mehrfach verlängert werden, sofern der Arzt dies als medizinisch notwendig erachtet.
4. Krankengeld beantragen (bei längerer Arbeitsunfähigkeit)
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, endet die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ab dem siebten Krankheitswochen beginnt die Krankenkasse, Ihnen Krankengeld zu zahlen. Voraussetzung ist, dass Sie eine AU vorlegen, die Ihre andauernde Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Der Antrag auf Krankengeld erfolgt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In der Regel läuft das automatisch, wenn der Arzt die AU elektronisch übermittelt und Sie die Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. Dennoch sollten Sie sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um alle erforderlichen Formulare auszufüllen.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt etwa 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes. Die Zahlung erfolgt längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Tipps für den Umgang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig: Melden Sie Ihre Erkrankung am besten direkt am ersten Krankheitstag telefonisch oder per E-Mail, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Halten Sie Fristen ein: Legen Sie die AU rechtzeitig vor, um Ärger mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse zu vermeiden. Prüfen Sie dazu Ihren Arbeitsvertrag und betriebliche Vereinbarungen.
- Bewahren Sie alle Dokumente auf: Kopien der AUs und Arztberichte sollten Sie mindestens für die Dauer der Erkrankung und darüber hinaus aufbewahren.
- Nutzen Sie elektronische Übermittlung: Viele Arztpraxen bieten die elektronische Übermittlung der AU an. Das erleichtert den bürokratischen Aufwand und vermeidet Verzögerungen.
- Seien Sie ehrlich und genau: Geben Sie Ihre Symptome wahrheitsgemäß an, um eine korrekte Diagnose und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Häufige Fehler bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermeiden
- Zu spätes Vorlegen der AU: Wenn Sie die Bescheinigung nicht rechtzeitig einreichen, kann das zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen, etwa zur Kürzung des Gehalts.
- Keine Arztbescheinigung einholen: Eine Krankmeldung ohne AU ist in der Regel nicht ausreichend, um eine Lohnfortzahlung oder Krankengeld zu erhalten.
- Falsche Angaben beim Arzt: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Verzögerungen bei der Ausstellung der AU führen.
- Keine Verlängerung der AU bei anhaltender Krankheit: Wenn Ihre Krankheit länger dauert, müssen Sie rechtzeitig eine neue AU einholen, sonst riskieren Sie den Verlust von Ansprüchen.
- AU nicht an die Krankenkasse weiterleiten: Falls die elektronische Übermittlung nicht erfolgt, sollten Sie die AU selbst an die Krankenkasse senden, um Krankengeldansprüche geltend zu machen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt 2026 in Deutschland ein unverzichtbares Dokument für Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Sie erhalten sie durch einen Arztbesuch, müssen sie fristgerecht Ihrem Arbeitgeber vorlegen und dafür sorgen, dass Ihre Krankenkasse die Bescheinigung erhält – entweder elektronisch oder per Post. Dadurch sichern Sie Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld ab. Beachten Sie die Fristen und Anforderungen genau, um unnötige Probleme zu vermeiden.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.