59 Prozent: So stark würde der EU-Haushalt 2028-2034 gegenüber dem aktuellen Rahmen ansteigen. Die Kommission bezifferte den Vorschlag 2025 auf knapp 2 Billionen Euro, was den mehrjährigen Finanzrahmen um etwa 59 Prozent über das Niveau 2021-2027 von 1,2 Billionen Euro heben würde. Der Europäische Rechnungshof hat in zwölf Stellungnahmen und einer zusammenfassenden Übersicht erhebliche Risiken angemahnt und fordert strengere Prüfungen, besonders gegen das geplante, leistungsbasierte Auszahlungsmodell und den neuen Europäischen Fonds, der nach Kommissionsvorstellung rund 44 Prozent des Rahmens ausmachen soll. Irland übernimmt den Ratsvorsitz am 1. Juli 2026, und Bundeskanzler Friedrich Merz sowie andere Verantwortliche streben eine Einigung über den MFR bis Ende 2026 an, womit die Debatte bald in die politische Phase eintritt.
Das würde die Beiträge der Mitgliedstaaten deutlich erhöhen, weil die Kommission einen fast 2 Billionen Euro schweren mehrjährigen Finanzrahmen vorschlägt und neue Finanzierungsinstrumente vorsieht. Nach Angaben des Europäischen Rechnungshofs würden die nationalen Beiträge dem Entwurf zufolge um 81 Prozent ansteigen, auf 235 Milliarden Euro, ergänzt durch Darlehen für Mitgliedstaaten in einer Größenordnung von bis zu 150 Milliarden Euro, finanziert durch EU-Anleihen.
Kernkritik des Rechnungshofs
Der Europäische Rechnungshof legte seit Januar 2026 insgesamt zwölf fachliche Stellungnahmen zu den Gesetzgebungsvorschlägen für den neuen MFR vor und fasste die zentralen Erkenntnisse am 27. April 2026 in einer Übersicht zusammen. Tony Murphy, Präsident des Europäischen Rechnungshofs, brachte die Linie der Prüfer auf den Punkt: „Als Hüter der EU-Finanzen weisen wir in unseren zwölf Stellungnahmen zu den Vorschlägen der EU-Kommission für den EU-Haushalt 2028-2034 auf Risiken und Herausforderungen hin. Viele der vorgeschlagenen Änderungen bieten keine Garantie für eine bessere Verwendung der EU-Gelder in der Zukunft.“
Im Mittelpunkt der Kritik steht die Umstellung auf ein belohnungsbasiertes Modell, das sich an der Aufbau- und Resilienzfazilität orientiert. Die Kommission schlägt vor, traditionelle Programme wie Kohäsion und Landwirtschaft sowie neue Prioritäten wie Verteidigung und andere Aktionsfelder unter dem Dach eines einzigen, nationalen Plans pro Mitgliedstaat zusammenzufassen. Zahlungen sollen danach stärker vom Erreichen festgelegter Etappenziele und Zielwerte abhängen statt, wie bisher, entstandene Kosten zu erstatten.
Der Rechnungshof warnt, dass das Zusammenführen unterschiedlicher Politikfelder in nationalen Plänen die Umsetzung und Kontrolle verkomplizieren kann. Verschiedene Programme haben unterschiedliche Ziele, Zeitrahmen und Umsetzungslogiken. Ohne strengere Schutzmaßnahmen bestehe das Risiko, dass Wirtschaftlichkeit und Rechenschaftspflicht leiden. In einer Pressemitteilung des Rechnungshofs vom 24. Februar 2026 nannte die Institution zudem explizit Bedenken zur vorgeschlagenen Leistungsmessung und zur praktischen Umsetzung des Europäischen Fonds durch nationale Pläne.
Finanzielle Folgen und politischer Fahrplan
Aber die Zahlen hinter dem Vorschlag verändern die finanzielle Lage der Mitgliedstaaten substantiiell. Gegenüber dem aktuellen Haushalt für 2021-2027 in Höhe von 1,2 Billionen Euro würde der vorgeschlagene MFR fast 2 Billionen Euro darstellen, eine Aufstockung um rund 59 Prozent. Parallel plant die Kommission, die Zahl der Eigenmittelquellen der EU von vier auf neun zu erhöhen.
Diese Maßnahmen zusammen würden die Struktur der EU-Finanzierung und die Lastenverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten grundlegend verändern.
Für nationale Haushalte hat das mehrere Folgen. Erstens erhöhen höhere Beitragsforderungen unmittelbar den Finanzierungsbedarf der Regierungen. Zweitens könnten die vorgeschlagenen, durch EU-Anleihen finanzierten Darlehen in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro zusätzliche Verschuldungs- oder Haushaltsrisiken schaffen, je nachdem, wie und wann Mitgliedstaaten die Mittel abrufen. Drittens drohen veränderte Auszahlungsregeln, die stärker an Leistungsindikatoren gekoppelt sind, die Transparenz sowie die demokratische Kontrolle über EU-Ausgaben zu schwächen, wenn Prüfmechanismen nicht nachgeschärft werden.
Der Rechnungshof fordert deshalb präzisere Prüfregeln und stärkere Schutzmechanismen für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Und die Prüfer argumentieren, dass die Einführung eines großen, leistungsorientierten Fonds, der nach Kommissionsvorschlag rund 44 Prozent des Gesamtrahmens betragen soll, nur mit klaren Garantien für Prüfungen und Sanktionen verträglich sei. Ohne diese Garantien bestehe das Risiko inkonsistenter Auslegungen und schwächerer ex post Kontrollen.
Politisch ist der Kalender eng. Irland übernimmt den Ratsvorsitz der EU vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Einige Verantwortliche haben eine Einigung über den nächsten MFR bis Ende 2026 als Ziel genannt. Damit rückt die Prüfung der Kommissionsvorschläge in die Phase intensiver Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament, während der der Rechnungshof seine Warnungen weiterhin als Referenzpunkt anführt.
Die Debatte bleibt nüchtern und technisch, aber sie ist nicht ohne politische Dimension. Die Umstellung der Zahlungslogik von Kostenrückerstattung auf leistungsbezogene Auszahlungen ist nicht nur eine Verwaltungsfrage. Sie verändert Anreize, setzt Prioritäten neu und beeinträchtigt direkt die Fähigkeit nationaler Parlamente und Rechnungshöfe, die Verwendung von EU-Mitteln umfassend zu kontrollieren.
Was bleibt, ist ein klares Spannungsfeld: die Kommission sucht größere Schlagkraft und Flexibilität durch einen umfangreicheren und zielorientierten Haushalt, der Rechnungshof mahnt Kontrolle, Transparenz und Prüfbarkeit an. Die Entscheidung darüber, welcher Impuls überwiegt, fällt in den kommenden Monaten am Verhandlungstisch.
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Nächster Meilenstein ist der Beginn der irischen Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2026; in deren Verlauf sollen die Mitgliedstaaten über die kritisierten Vorschläge und die vom Rechnungshof geforderten Schutzmaßnahmen verhandeln.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.