Ab 2027 wird Kindergeld in Deutschland automatisch ausgezahlt, Erstanträge sollen damit künftig entfallen. Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Auszahlung in zwei Stufen regelt und die technische Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit laufen lässt. Ziel ist, Eltern Bürokratie zu ersparen und Zahlungen zu beschleunigen, sagte Finanzminister Lars Klingbeil bei der Einbringung im Bundestag.

"Junge Eltern sind überwältigt, vom Glück, von der neuen Mammutaufgabe und von schlaflosen Nächten", sagte Lars Klingbeil. Die Reform will genau an dieser Stelle entlasten: weniger Formulare, weniger Wartezeit.

Ab 2027 wird das Kindergeld in zwei Stufen automatisch ausgezahlt, ohne dass die Eltern einen eigenen Antrag stellen müssen. In der ersten Stufe erhalten Eltern automatisch Kindergeld für weitere Kinder, wenn sie bereits Leistungen für ein älteren Kind beziehen. In der zweiten Stufe, die ebenfalls 2027 folgen soll, wird die antragslose Auszahlung auch für Erstkinder eingeführt, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bleibt die zahlende Stelle. Technisch läuft die Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern, das Geburtsmeldungen sammelt und die Steuer-Identifikationsnummern vergibt, sowie über die Familienkasse, die die monatlichen Zahlungen ausführt.

Direkt betroffen sind Eltern von Neugeborenen und junge Familien in Deutschland. Das Bundesministerium der Finanzen nennt ausdrücklich Haushalte mit Erstanträgen und erwartet, dass dadurch Erstanträge künftig entfallen. Für diese Familien ersetzt das neue Verfahren die bisher nötige Anmeldung bei der Familienkasse.

Die Reform soll insbesondere die Phase nach der Geburt vereinfachen: Wer heute mit einem Neugeborenen konfrontiert ist, muss oft mehrere Formulare ausfüllen. Künftig soll die staatliche Koordination diesen Aufwand reduzieren und die Auszahlung beschleunigen.

Die Basis für die automatische Auszahlung liefert das Bundeszentralamt für Steuern. Standesämter und Meldebehörden melden Geburten an das BZSt; das Amt vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-Identifikationsnummer und informiert die Eltern schriftlich über diese Nummer.

Anschließend informiert das BZSt die Familienkasse über die Geburt.

Für die Auszahlung genügt künftig eine bekannte IBAN. Sobald eine Kontoverbindung vorliegt, startet die Zahlung. Bürgerinnen und Bürger können ihre IBAN dem BZSt bereits heute mitteilen, etwa über das Portal ELSTER oder die App IBAN+.

Welche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten?

Für die antragslose Auszahlung bei Erstkindern müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnen, eine IBAN des betreffenden Elternteils muss dem Staat bekannt sein, und mindestens ein Elternteil muss im Inland arbeiten. Erfüllt ein Haushalt diese Voraussetzungen nicht, erhalten die Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben und können wie bisher einen Antrag stellen.

Das Gesetz folgt dem Once-Only-Prinzip: Daten sollen nur einmal gegenüber der Verwaltung angegeben werden. Das Bundeszentralamt für Steuern agiert als Datendrehscheibe, die Familienkasse als Auszahlstelle.

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Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die antragslose Auszahlung wird im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen umgesetzt, beginnend mit weiteren Kindern und anschließend auf Erstkinder ausgeweitet. Ursprünglich berichtet von bundesfinanzministerium.de.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.