Nur noch rund ein Viertel der etwa 2.000 Befragten gibt an, sich durch die gesetzliche Rente gut abgesichert zu fühlen, ein Vertrauensverlust, der den politischen Handlungsdruck deutlich erhöht. Der Altersvorsorge-Index des Frankfurter DIVA-Instituts sank binnen eines Messzyklus von 1,2 auf minus 3,0 und markiert damit einen historischen Einbruch in der öffentlichen Einschätzung der gesetzlichen Rente. Besonders betroffen sind Haushalte mit mittleren und niedrigen Erwerbseinkommen, pflegende Angehörige und atypisch Beschäftigte, so die Studie. Die Rentenkommission will ihre Reformvorschläge Ende Juni 2026 vorlegen; das ist der nächste Termin, an dem sich konkret entscheiden dürfte, ob aus dem Vertrauensverlust Maßnahmen bei Beiträgen, Rentenniveau oder Verwaltungsabläufen folgen.
Die Bundesregierung steht unter enormem Handlungsdruck, weil der Altersvorsorge-Index des DIVA-Instituts von 1,2 auf minus 3,0 gefallen ist, so Prof. Dr. Oliver Schellenberger, wissenschaftlicher Direktor des DIVA-Instituts.
Warum das Vertrauen so stark fällt
Die Zahlen zeigen, dass das Misstrauen in die Säule der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleichmäßig über die Bevölkerung verteilt ist. Laut DIVA sind vor allem Haushalte mit mittleren und niedrigen Erwerbseinkommen betroffen. Ebenfalls besonders betroffen sind pflegende Angehörige und Menschen in atypischer Beschäftigung. Die Umfrage, die auf regelmäßigen Befragungen von rund 2.000 Personen beruht, weist aus, dass nur noch etwa ein Viertel der Befragten angibt, sich durch die gesetzliche Rente gut abgesichert zu fühlen.
Prof. Dr. Oliver Schellenberger verknüpft die Stimmungseintrübung teilweise mit der aktuellen Energiekrise infolge des Iran-Konflikts und einer schwachen Wirtschaftslage. In der Studie heißt es demnach, externe Preis- und Konjunkturschocks würden die Wahrnehmung der langfristigen Absicherung verschlechtern. Martin Klein, Geschäftsführer der Trägerorganisation VOTUM, forderte vor diesem Hintergrund mehr Offenheit: "Schenken Sie den Bürgern endlich reinen Wein ein!"
Politisch relevante Reformbausteine stoßen der Umfrage zufolge auf breite Skepsis, sofern sie zulasten der Beitragszahler gingen. Nur 15,3 Prozent der Befragten befürworten eine Erhöhung der Rentenbeiträge, lediglich 12,5 Prozent sprechen sich für eine Absenkung des Rentenniveaus aus. Vorschläge wie eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters oder die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 finden ebenfalls kaum Zustimmung. Das macht Reformschritte, die unmittelbar die Beitragslast erhöhen, politisch schwierig.
Parallel zu den Stimmungsdaten liefert das Bundesarbeitsministerium konkrete Bemessungszahlen: Der aktuelle Rentenwert wird bis zum 30. Juni 2026 mit 40,79 Euro ausgewiesen. Zum 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert auf 42,52 Euro. Auf dieser Grundlage errechnet sich für Personen mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst ab Juli 2026 eine monatliche Bruttorente von 1.913,40 Euro.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung für 2026 liegt bei 51.944 Euro jährlich, die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 101.400 Euro im Jahr beziehungsweise 8.450 Euro im Monat. Diese Werte machen deutlich, dass die tatsächliche Rentenhöhe stark vom Lebensverdienst abhängt und hohe Einkommen durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt werden.
Die Systemstabilität wird zusätzlich durch administrative Lücken infrage gestellt. Der Bundesrechnungshof kritisiert, die Deutsche Rentenversicherung habe seit mehr als 20 Jahren die vollständige Erfassung bestimmter versicherungspflichtiger Selbstständiger verfehlt. In einem Drittel der geprüften Fälle seien Betroffene nicht fristgerecht oder überhaupt nicht gemeldet worden. Der Rechnungshof schätzt den jährlichen Einnahmeausfall pro nicht erfasster Person auf etwa 5.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass sie bei der Erfassung in erheblichem Maß auf die Selbstmeldung durch die Betroffenen angewiesen sei.
Zur Gruppe der versicherungspflichtigen Selbstständigen zählen unter anderem Handwerker, Lehrkräfte wie Lehrer und Erzieher, Hebammen, in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Fehlende oder verspätete Meldungen in diesen Gruppen haben direkte fiskalische Folgen und verschärfen das Finanzierungsproblem der Rentenkasse.
Auch Pflegeleistungen durch Angehörige wirken sich auf Rentenansprüche aus. Die Pflegekassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für pflegende Personen, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat und der wöchentliche Pflegeaufwand mindestens zehn Stunden an zwei oder mehr Tagen liegt. Die Pflegekassen zahlen nach den geltenden Regelungen zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich an Rentenversicherungsbeiträgen, das wird auf ein fiktives versichertes Entgelt zwischen 747,50 und 3.955 Euro im Monat angerechnet.
Aktuell sind etwa 1,7 Millionen pflegende Angehörige bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, davon rund 85 Prozent Frauen. Ein Jahr Pflegetätigkeit begründet damit nach den vorliegenden Zahlen eine monatliche Rentenanwartschaft von etwa 7,04 bis 37,27 Euro. Die Zahlen illustrieren, wie Pflegearbeit zwar sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird, aber finanziell begrenzt bleibt.
Vor diesem Hintergrund erscheinen Reformvorschläge politisch heikel: Einerseits signalisiert der Indikator dringenden Reformbedarf, andererseits ist die Bereitschaft der Bevölkerung, zusätzliche Lasten zu tragen, gering.
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Die Rentenkommission legt Ende Juni 2026 ihre Vorschläge vor; diese Vorlage wird der konkrete Prüfstein dafür sein, ob aus dem Vertrauensverlust Maßnahmen bei Beiträgen, dem Rentenniveau oder Verwaltungsreformen folgen. Entscheidend sind anschließend die politischen Beschlüsse im Bundestag und in der Bundesregierung sowie die Frage, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich und administrativ durchführbar sind.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.