Reiche will die Einspeisevergütung ab 2027 beenden. Das würde Eigentümer mehrere hundert Euro jährlich kosten.
Gesetzentwurf und Zeitplan
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit der die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden soll. Der Arbeitsentwurf aus dem Ministerium sieht vor, Förderungen für Anlagen mit bis zu 25 Kilowatt installierter Leistung nicht mehr zu zahlen. Reiche begründet den Vorstoß damit, dass die Kosten für Solarmodule und Speicher gesunken seien und kleine Anlagen sich bei hohem Eigenverbrauch bereits rechnen würden, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte.
Der Zeitplan ist eng. Sollte die Koalition aus Union und SPD bis Jahresende keine Einigung erzielen, läuft die derzeitige Rechtslage zum 31. Dezember 2026 aus. In diesem Fall träte die neue Regelung faktisch zum 1. Januar 2027 in Kraft. Das Ministerium betont, die Novelle befinde sich noch in interner Abstimmung; am Entwurf werde weiter gearbeitet.
Wie die Förderung künftig funktionieren soll
Der Gesetzentwurf ändert nicht nur die Höhe der Förderung, sondern auch die Art der Vergütung. Statt der pauschalen Einspeisevergütung sollen Betreiber überschüssigen Strom nicht automatisch vergütet bekommen, sondern diesen über eine Strombörse verkaufen. Dafür sollen Betreiber künftig einen Direktvermarkter finden müssen, der den Strom zu Marktpreisen absetzt. Gleichzeitig sieht der Entwurf Beschränkungen bei der Einspeisung vor: Besitzer dürften nur noch die Hälfte ihres erzeugten Stroms ins Netz einspeisen.
Für besonders kleine Systeme fordert der Entwurf zusätzliche Auflagen. Dem Papier zufolge sollen Anlagen bis sieben Kilowattstunden mit einem smarten Stromzähler ausgestattet werden. Solche digitalen Zähler sind laut Entwurf technisch aufwändig und verursachen Mehrkosten für die Betreiber. Für Balkonkraftwerke und bestehende Anlagen soll es dagegen Bestandsschutz geben, heißt es zur Ausnahme-Regelung.
Rechenbeispiel: Woher der Verlust von 500 Euro stammt
Energieberater und Marktforscher berechnen bereits, wie stark sich die Abschaffung der Vergütung auf Erträge auswirkt. Die Energiestiftung 1Komma5° hat für ein Beispielmodell die Zahlen zusammengetragen: Eine 10-Kilowatt-Peak-Anlage ohne Batteriespeicher liefert im Jahr etwa 10.600 Kilowattstunden Strom, davon werden rund 1.800 Kilowattstunden selbst genutzt und etwa 8.800 Kilowattstunden ins Netz eingespeist.
Bei einer Einspeisevergütung von 7,78 Cent pro Kilowattstunde entspricht das einem jährlichen Erlös von knapp 750 Euro.
Fällt die feste Vergütung weg und müssen Anlagenbetreiber stattdessen ihren Überschuss über einen Direktvermarkter zu Marktpreisen verkaufen, schrumpft der Erlös zum Teil deutlich. 1Komma5° rechnet für das Beispiel mit einem Ertragsrückgang von rund 500 Euro pro Jahr, abhängig von Marktpreisen, Direktvermarkter-Gebühren und dem Anteil des Eigenverbrauchs. Für viele Haushalte würde das die Rentabilität der Investition deutlich mindern.
Breite Betroffenheit: Wer wäre außen vor?
Eine Analyse der Vermittlungsplattform Aroundhome, ausgewertet von pv magazine, zeigt die breite Betroffenheit: Demnach hätten neun von zehn der heute installierten Photovoltaik-Anlagen nach dem Vorschlag keine Anspruch mehr auf eine Einspeisevergütung. Für die Untersuchung wurden mehrere Millionen Einheiten aus dem Marktstammdatenregister ausgewertet; berücksichtigt wurden private Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt installierter Leistung.
Regional gibt es große Unterschiede. In Berlin läge der Anteil der Anlagen mit mindestens 25 Kilowatt bei nur 0,5 Prozent. Stadtstaaten wie Hamburg (1,1 Prozent) und Bremen (1,4 Prozent) zeigen ähnliche Muster. Bundesweit ergab die Auswertung einen Durchschnitt von etwa 3,5 Prozent Anlagen, die den Grenzwert erreichen würden. In einigen ländlichen Regionen Bayerns und Teilen Schleswig-Holsteins fällt der Anteil höher aus; dort blieben noch knapp acht beziehungsweise etwa 6,6 Prozent der Anlagen förderfähig.
Reaktionen aus Branche und Politik
Die wirtschaftliche und politische Gegenwehr ist deutlich. Carsten König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), warnte: "Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen." König betonte, für die Mehrzahl neuer Betreiber sei die Einspeisevergütung weiterhin nötig, um eine hinreichende Rentabilität zu sichern.
Die Grünen ziehen in scharfer Sprache gegen den Plan zu Felde. Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, bezeichnete die Vorlage als "Solarkiller" und sagte, die Pläne machten das Solardach für viele Eigenheimbesitzer unwirtschaftlich. Auch Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen, äußerte Kritik und verwies auf die Folgen für zivilgesellschaftliche Solarprojekte.
Das Bundeswirtschaftsministerium hält an seiner Linie fest. Ein Ministeriumssprecher sagte, bei der Novelle müssten Ziele wie Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit stärker berücksichtigt werden. Reiche selbst hatte bereits argumentiert, neue kleine Anlagen bräuchten keine Förderung mehr, weil sich deren Kosten bereits verringert hätten.
Netze, Überschuss und Systemfragen
Ein weiterer Treiber der Reformwünsche ist die Netzstabilität. In Jahren mit viel Sonnenschein erzeugen Photovoltaik-Anlagen besonders im Frühjahr und Sommer mehr Strom, als verbraucht werden kann. In Teilen Süddeutschlands führt das zu Engpässen und zu Belastungen für die Übertragungs- und Verteilnetze. Einige Vertreter aus Politik und Verwaltung sehen deshalb eine stärkere Lenkung des Zubaus als notwendig, um Netzengpässe zu vermeiden.
Die Bundesregierung betont, dass die Förderung künftig stärker an Steuerungsinstrumente gekoppelt werden solle, damit Einspeisung, Lastverschiebung und Speicherung besser zusammenwirken. Kritiker entgegnen, dass Marktmechanismen allein private Investoren nicht ausreichend motivierten, Netzverträglichkeit und Speicherlösungen zu finanzieren.
Was Eigentümer jetzt überlegen sollten
Für Hausbesitzer und potenzielle Käufer von Solaranlagen stehen Entscheidungen an: Zukauf eines Speichers, Erhöhung des Eigenverbrauchs, oder Abwarten der endgültigen Gesetzesfassung. Experten raten, die Wirtschaftlichkeitsrechnung für die eigene Anlage zu aktualisieren und Angebote für Direktvermarktung und Speicherkosten einzuholen. Carsten König empfiehlt zudem, politische Vertreter zur weiteren Förderung privater Solarprojekte zu drängen.
Das Ende der Einspeisevergütung würde das Geschäftsmodell vieler kleiner Anlagen verändern. Für Betreiber ohne Speicher und mit hohem Einspeiseanteil dürfte die Rendite sinken. Für Betreiber mit hohem Eigenverbrauch oder mit Batteriespeicher könnten die Auswirkungen geringer ausfallen, weil Eigenstrom Kosten für Netzbezug spart und Marktpreise für eingespeisten Strom nicht länger den Hauptanteil der Erträge ausmachen.
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Die Analyse von Aroundhome zeigt: Nur rund 3,5 Prozent der derzeitigen Anlagen würden den vorgeschlagenen Mindestwert von 25 Kilowatt erreichen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.