Im Sitzungssaal der Rentenkommission in Berlin, als Berater Unterlagen tauschten und Abgeordnete die Tagesordnung prüften, stand eine konkrete Zahl im Mittelpunkt der Debatte. Nach Medienberichten sehen Vorschläge einen stufenweisen Anstieg des gesetzlichen Rentenalters vor: 69 Jahre ab 2071 und 70 Jahre ab 2091, verbunden mit dem Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren, so ZDF und Bild. Parallel soll eine neue beitragsfinanzierte Kapitalsäule eingeführt werden, zunächst mit einem Prozent des Bruttolohns in Aktien, später mit zwei Prozent, paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, ergänzt durch einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor und die Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors ab 2032. Die Kommission will ihren Abschlussbericht am Dienstag, dem 23. Juni 2026, übergeben.
Am runden Tisch in Berlin lagen Gutachten und Papierstapel, Berater reichten einander Foliensätze, während die Kommissionsmitglieder über Zeitachsen und Prozentsätze verhandelten.
Was die Kommission vorschlägt
Kern der Beratungen ist ein Paket, das kurzfristige Sicherung und langfristige Umsteuerung verbinden soll. Die offenbar diskutierten Erhöhungen des gesetzlichen Rentenalters auf 69 Jahre ab 2071 und 70 Jahre ab 2091 sind, so ZDF und Bild, Teil dieses Zeitplans. Parallel würde die bisherige Möglichkeit, ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente zu treten, wegfallen. Ziel der Maßnahmen ist nach den Berichten, das kombinierte Rentenniveau aus Umlage- und Kapitalsäule mittelfristig wieder auf rund 48 bis 50 Prozent anzuheben und ein Gesamtniveau von 50 Prozent bis 2050 zu erreichen.
Neu ist die vorgesehene Aufbauphase einer Kapitalsäule: Ein Prozent des Bruttolohns soll zunächst in den Kapitalmarkt fließen, später zwei Prozent. Die Beiträge wären paritätisch finanziert, Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden den Betrag jeweils zur Hälfte tragen. Die Renditen dieser Kapitaldeckung sollen helfen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Als Ausgleich und zur Stützung des Niveaus in der Übergangsperiode ist laut Berichterstattung ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor vorgesehen. Außerdem empfiehlt die Kommission, den Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 wieder einzusetzen, damit jährliche Rentenanpassungen stärker an die Zahl der Beitragszahler gekoppelt werden.
Die Vorschläge gehen über Alter und Finanzierung hinaus: Politisch Verantwortliche und Selbstständige sollen künftig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, und langfristig wird in den Beratungen sogar die Einbeziehung von Beamten diskutiert. Auch die Regeln für geringfügige Beschäftigung stehen zur Disposition; nach den Berichten sollen Minijobs ohne Rentenbeiträge in Zukunft nur noch Schülern vorbehalten bleiben.
Reaktionen und offene Fragen
Die Debatte hat bereits parteipolitische und wirtschaftspolitische Antworten provoziert. Die Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer und Gabriel Felbermayr forderten in Vorabinterviews strukturelle Änderungen. Schnitzer nannte die betriebliche Altersvorsorge eine "sinnvolle Absicherung neben der gesetzlichen Rente", verwies aber zugleich darauf, dass diese Lösung nicht die Lohnkosten nach oben treiben dürfe. Gabriel Felbermayr plädierte dafür, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln und die jährliche Rentenanpassung an die Preisentwicklung statt an die Lohnentwicklung zu binden.
Er sagte, "Wenn wir alle im Schnitt ein Jahr länger leben, dann sollten wir von diesem einen Jahr einen Teil auch länger arbeiten", und argumentierte, eine Preisbindung der Rentenanpassung spare Kosten und gefährde nicht die Kaufkraft der Rentner.
Gegenwind kommt vor allem von links. Die Linkspartei bezeichnete die Vorschläge als massive Rentenkürzungen, die besonders Geringverdiener träfen. Sarah Vollath, rentenpolitische Sprecherin der Linken, kritisierte die Verlängerung des Arbeitslebens als unrealistisch und nannte die Abschaffung des früheren Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren ein falsches Signal zur Anerkennung von Lebensleistung. Gewerkschaftsvertreter brachten im Gegenzug verpflichtende betriebliche Altersvorsorge ins Spiel, eine Option, die in den Kommissionsdebatten ebenfalls Erwägung fand.
Die Beratungen sind nicht frei von Widersprüchen und offenen Punkten. Teile der Zeitpläne und Prozentsätze stammen aus Medienzusammenfassungen der Sitzungen, andere Empfehlungen wurden von ökonomischen Gutachtern öffentlich gemacht. Konkrete Entscheidungen fehlen noch bei Fragen zu Leistungsniveaus, zu Übergangsregelungen für Versicherte, die kurz vor dem Rentenalter stehen, und zu Sonderregelungen für besonders belastende Berufe. Politische Aushandlungen darüber werden folgen.
Für Arbeitgeber und Unternehmen stehen praktische Fragen an: Wie wirken sich paritätisch finanzierte Kapitalbeiträge auf Lohnverhandlungen aus, und wie lassen sich Belastungen über Branchen hinweg ausbalancieren? Für Beschäftigte sind die zentralen Unsicherheiten, wer von den Übergangsregelungen profitiert, wie Rentenhöhen berechnet werden und inwieweit die Kapitalerträge die Umlageleistungen kompensieren können.
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Die Kommission übergibt ihren Abschlussbericht am Dienstag, dem 23. Juni 2026, an die Bundesregierung und stellt ihn der Öffentlichkeit vor. Ursprünglich berichtet von focus.de.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.