Ein um 0,5 Prozentpunkte höherer laufender Gebührenanteil kann Sparerinnen und Sparer laut Finanztip über die Vertragslaufzeit um rund 28.000 Euro bringen. Finanztip stützt die Warnung auf Modellrechnungen mit 150 Euro monatlicher Sparrate und 40 Jahren Laufzeit; bei einer Effektivkostenquote von 1,0 Prozent ergibt sich demnach ein Endvermögen von etwa 217.000 Euro. Niedrigere Kosten ergeben deutlich mehr Vermögen: Bei 0,5 Prozent Effektivkosten steigt das Ergebnis auf rund 244.600 Euro, eine ETF-Alternative erreicht nach den Berechnungen etwa 224.700 Euro. Der Gesetzgebungsprozess ist fortgeschritten, das Bundeskabinett beschloss die Reform am 17. Dezember 2025, der Bundestag folgte am 27. März 2026. Die finale Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Finanztip hat mehrere Modellrechnungen vorgelegt, um zu zeigen, wie Gebühren, Förderung und Rendite das Endvermögen in dem geplanten staatlich geförderten Altersvorsorgedepot beeinflussen. Bei einer angenommenen monatlichen Einzahlung von 150 Euro und einer Laufzeit von 40 Jahren kommt das Institut zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, abhängig von der Effektivkostenquote. Die zentrale Rechenannahme für die Rendite beruht auf der Bewertung des Finanztip-Analyseteams, das in seinen Wirtschaftlichkeitsannahmen langfristig von einer durchschnittlichen Rendite von etwa 6 Prozent pro Jahr für ETF-Anlagen ausgeht.
Was die Modellrechnung konkret zeigt
Bei 1,0 Prozent Effektivkosten errechnet Finanztip ein Endvermögen von rund 217.000 Euro. Ein herkömmlicher ETF-Sparplan mit niedrigeren laufenden Kosten bringt nach denselben Parametern knapp 224.700 Euro. Damit zeigt die Analyse, dass die staatliche Förderung zwar relevant ist, die laufenden Kosten aber einen spürbaren Einfluss haben.
Sinken die Effektivkosten auf 0,5 Prozent, steigt das Endvermögen in den Modellrechnungen auf etwa 244.600 Euro. Finanztip macht zudem eine Rechnung mit Kinderzulagen: Die maximale Kinderzulage von 300 Euro jährlich pro Kind erhöht das Endvermögen auf rund 263.800 Euro bei einem Kind und etwa 283.400 Euro bei zwei Kindern. Diese Zahlen legen nahe, dass gerade Familien und Sparerinnen und Sparer mit geringen Sparraten besonders empfindlich auf Gebührenstrukturen reagieren.
Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip, fasst die Erwartung an die Reform zusammen: "Am Ende muss sich die Riester-Reform daran messen lassen, was nach Förderung, Kosten und Steuern bei den Menschen ankommt." Damit stellt Finanztip die Praxisnähe der Reform in den Mittelpunkt.
Streit um Kostendeckel und Branchenkritik
Die Frage, wie hoch ein zulässiger Kostendeckel für das Standardprodukt sein soll, ist aktuell strittig. In Berichten über den Gesetzentwurf wird unterschiedlich berichtet. Einige Quellen dokumentieren, dass der aktuelle Entwurf inzwischen einen Kostendeckel von 1,0 Prozent jährlich für Standarddepots vorsieht, nachdem frühere Entwürfe 1,5 Prozent vorgesehen hatten.
Andere Darstellungen beschreiben weiterhin eine 1,5-Prozent-Obergrenze und verweisen auf Kritik von Verbraucherschützern und dem Bundesrat an diesem Wert.
Finanztip fordert klar eine Obergrenze von maximal 0,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr für alle Kostenbestandteile beim Standardprodukt. Die Organisation argumentiert, dass nur ein strikter Deckel ausreichend Wirkung entfalten kann, damit die Förderung tatsächlich bei den Versicherten ankommt und nicht von Gebühren aufgezehrt wird.
Aus Teilen der Branche kommt Widerspruch. Ein Vertreter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sagte, ein zu strenger Kostendeckel könnte Angebote reduzieren und die Verbreitung verringern, weil Altersvorsorgeprodukte administrative Zusatzanforderungen hätten, die Kosten rechtfertigten. Diese Argumentation betont die organisatorischen und regulatorischen Aufwände, die Anbieter für die neuen Produkte erwarten.
Politisch ist die Reform bereits weit gediehen. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Deutsche Bundestag fasste den Beschluss am 27. März 2026. Das Bundesfinanzministerium hat das Ziel formuliert, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot abzulösen, um die private Altersvorsorge renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler zu machen. Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte zum 1. Januar 2027 in den Markt kommen.
Die Debatte über die Höhe des Kostendeckels bleibt ein politischer Kernpunkt. Je nachdem, ob der endgültige Wert bei 0,5 Prozent, 1,0 Prozent oder 1,5 Prozent liegt, verändert sich die Balance zwischen Marktzugang für Anbieter und Verbraucherschutz durch niedrige Kosten erheblich. Für viele Haushalte, insbesondere Familien und Sparer mit kleinen Raten, entscheidet diese Faktorkombination über Zehntausende Euro im Alter.
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Die nächste formale Station ist die abschließende Abstimmung im Bundesrat; Ziel der Regierung ist, die neuen Altersvorsorgeprodukte am 1. Januar 2027 auf den Markt zu bringen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.