Standing Ovations für Wim Wenders und zugleich die öffentliche Forderung einer Hauptbeteiligten: Auf der Gala der Deutschen Filmakademie am 29. Mai erhielt Wenders Lob für sein Lebenswerk, während Nastassja Kinski erneut die Entfernung einer rund zweiminütigen Bettszene aus Falsche Bewegung forderte. Kinski erklärte der Süddeutschen Zeitung, sie sei bei den Dreharbeiten 1975 erst 13 Jahre alt gewesen; in der fraglichen Sequenz sei sie nackt oder nur in einem Slip zu sehen, und ein erwachsener Darsteller lege sich auf sie, schlage und streichle sie. Sie verlangt seit Jahren die Entfernung der Szene und fordert zudem eine Entschädigung; nach eigenen Angaben habe sie mehr als 15 Jahre versucht, ein Gespräch mit Wenders zu arrangieren.
Standing Ovations auf einer Gala und zugleich die öffentlich geäußerte Forderung einer Hauptbeteiligten, Teile eines Films zu entfernen, stehen in einem scharfen Kontrast. Auf der Verleihung des Ehrenpreises der Deutschen Filmakademie am 29. Mai erhielt Wim Wenders Anerkennung für ein Lebenswerk, das die Akademie mit seiner Bedeutung fürs Weltkino erklärte. Zugleich nutzte Wenders die Bühne, um einzuräumen, dass er eine solche Szene heute nicht mehr so drehen würde und um die Frage zu stellen, wie mit dem Filmerbe umzugehen sei.
Die Vorwürfe von Nastassja Kinski
Nastassja Kinski schilderte in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung, dass sie 1975, im Alter von 13 Jahren, in Wim Wenders’ Film Falsche Bewegung nackt beziehungsweise nur in einem Slip zu sehen gewesen sei. Nach ihrer Darstellung enthält der Film eine Bettszene, in der sich ein erwachsener Mann auf sie lege, sie schlage und streichle. Kinski sagt, die Erfahrung belaste sie bis heute. Sie fordere seit Jahren, die rund zweiminütige Sequenz zu entfernen, und verlange eine Entschädigung.
Nach ihren Angaben habe sie seit mehr als 15 Jahren vergeblich versucht, ein Gespräch mit Wenders über eine Änderung des Films zu arrangieren. Kinski hat die Angelegenheit wiederholt auch in sozialen Medien thematisiert; Medien berichten, dass sie in den vergangenen Monaten vermehrt über ein persönliches Instagram-Profil in der Öffentlichkeit auftritt und dort politische und persönliche Botschaften teilt. In früheren Fällen habe Kinski bereits versucht, gegen die Ausstrahlung freizügiger Szenen vorzugehen: In dem Fall um die Ausstrahlung im ARD-Tatort Reifezeugnis kam es nach ihren Angaben zu einer anschließenden Einigung mit dem Rechteinhaber.
Wenders’ Reaktion und die juristischen Rahmenbedingungen
Wim Wenders beantwortete die Vorwürfe nicht mit einer direkten Gegenklage gegen sein früheres Werk, sondern mit einer persönlichen Einordnung und einem Appell an die Branche. Auf der Gala sagte er, dass er heute anders drehen würde und nannte veränderte Sensibilitäten der Gegenwart. Er betonte zugleich, dass er seinen damaligen, jüngeren Selbst nicht einfach anklagen könne, weil ein Film in seiner Zeit entstanden sei. Wenders sagte zudem, er wolle die Entscheidung über einen möglichen Schnitt nicht allein treffen.
Parallel zu diesen öffentlichen Aussagen gab es bereits zuvor Schritte und juristische Hinweise. Wenders’ Anwalt hatte nach früheren Berichten angeboten, Kinski Einladungen und Begegnungen auf Film-Events und Festivals zu ermöglichen. Der Anwalt verwies aber auch darauf, dass kein Rechtsanspruch auf Löschung der Szene beziehungsweise Änderung des Films bestehe.
Diese rechtliche Einordnung erklärt, warum Kinski zu zivilen Mitteln wie Gesprächen und öffentlichen Forderungen greift, statt allein auf gerichtliche Ansprüche zu bauen.
Die Deutsche Filmakademie begründete die Auszeichnung Wenders’ mit seiner über fünf Jahrzehnte währenden Bedeutung fürs Weltkino. Wenders richtete an die Akademie die Bitte, die Frage nach dem Umgang mit älteren Filmen nicht allein ihm zu überlassen, sondern eine Debatte zu moderieren, an der vor allem jüngere Filmschaffende beteiligt sein sollten. Bislang liegen dazu jedoch keine Angaben zu einem Zeitplan oder einem konkreten Verfahren vor.
Die öffentliche Reaktion auf die Kombination von Ehrung und Vorwürfen ist geteilt. Auf der Gala erhielt Wenders Standing Ovations; Redebeiträge und Videos würdigten seine Arbeit.
Gleichzeitig werteten Beobachter seine Einlassungen als Ausdruck persönlicher Einsicht und als Aufruf zu einem institutionellen Dialog. Andere Stimmen sehen in der Lage eine klare Betroffenenforderung, die unabhängig von kunsthistorischen Kontexten behandelt werden müsse.
Für den weiteren Ablauf gibt es mehrere denkbare Ebenen: individuelle Gespräche zwischen Betroffenen und Verantwortlichen, institutionelle Verfahren von Festivals oder Akademien, und juristische Auseinandersetzungen. Konkrete Schritte sind bisher auf keiner dieser Ebenen formell angekündigt worden, abgesehen von Wenders’ Appell an die Deutsche Filmakademie.
Wenn Sie selbst aktiv werden wollen, gibt es nach den verfügbaren Informationen zwei naheliegende erste Schritte. Erstens, lesen Sie das vollständige Interview in der Süddeutschen Zeitung, um Kinskis Wortlaut und Forderungen direkt nachzuvollziehen. Zweitens, verfolgen Sie Statements der Deutschen Filmakademie, weil Wenders sie ausdrücklich gebeten hat, eine Debatte zu moderieren; bislang existiert dafür kein Zeitplan. Wer den Film sehen oder wiedersehen will, sollte Quellen konsultieren, die Kontext und historische Einordnung liefern, und abwarten, ob künftige Gespräche oder juristische Entscheidungen zu Änderungen am Film führen.
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Die zuletzt dokumentierte Handlung ist Wenders’ Appell an die Deutsche Filmakademie; die konkrete Forderung bleibt jedoch die Entfernung einer rund zweiminütigen Sequenz aus Falsche Bewegung. Ursprünglich berichtet von srf.ch.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.