Beim Überfall auf einen Geldtransporter in Cremlingen fielen nach den Feststellungen des Gerichts Schüsse, ein Wachmann wurde mit einer Panzerfaustattrappe bedroht und zwei Wachleute erlitten Traumata. Das Landgericht Verden verurteilte am 27. Mai 2026 die 67-jährige Daniela Klette zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen besonders schweren Raubs in sechs Fällen sowie wegen versuchten schweren Raubs, Verstößen gegen das Waffengesetz, erpresserischen Menschenraubs und schwerer räuberischer Erpressung. Der Vorsitzende Richter betonte, die Strafzumessung stütze sich auf die konkrete Beweislage zu den Raubdelikten und nicht auf eine Bewertung einer mutmaßlichen Zugehörigkeit zur sogenannten dritten Generation der RAF.
Die Richter verurteilten Klette wegen konkreter Gewaltdelikte, zugleich spielte die Frage einer RAF-Zugehörigkeit für die Strafzumessung keine Rolle.
Das Urteil und die angeklagten Taten
Aber die Strafkammer in Verden verhandelte schließlich acht Taten, nachdem das Gericht während des Prozesses entschieden hatte, fünf der ursprünglich angezeigten Taten nicht weiter zu verfolgen. Die Verurteilung datiert auf den 27. Mai 2026, berichteten NDR und die Süddeutsche Zeitung. Grundlage für die Verurteilung waren mehrere Einzelnachweise und forensische Indizien, die das Gericht als Beweis wertete.
Die höchste Einzelstrafwirkung ergab sich aus einem Überfall auf einen Geldtransporter in Cremlingen, bei dem nach Auffassung des Gerichts ein Wachmann mit einer Panzerfaustattrappe bedroht worden sein soll und Schüsse fielen. Das Gericht stellte zudem fest, dass zwei Wachmänner Traumatisierungen erlitten; einer von ihnen musste stationär psychologisch behandelt werden und blieb arbeitsunfähig.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lange Haftstrafen gefordert. In ihren Schlussvorträgen führte die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Freiheitsstrafe ins Feld und diskutierte auch schwerere Vorwürfe wie versuchten Mord. Und die Kammer bewertete mindestens eine streitige Tat, den Überfall von 2015 in Stuhr, nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Aber die Verurteilung stützt sich nach Feststellungen des Gerichts auf forensische Spuren und einzelne Nachweise. Die Richterin oder der Richter verwies auf eine enge Verbindung von Klette zu den zwei weiterhin flüchtigen Beschuldigten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub.
Ermittler fanden demnach DNA-Spuren der beiden Männer an Gegenständen aus Klettes Umfeld, konkret unter anderem auf einer elektrischen Zahnbürste, so die gerichtlichen Feststellungen.
Klette war in Berlin am 26. Februar 2024 festgenommen worden; im März 2024 trat sie erstmals vor dem Bundesgerichtshof auf, berichtete Reuters. Bei der Festnahme fanden Ermittler nach Angaben der Süddeutschen Zeitung in ihrer Wohnung Waffen, Munition, eine Panzerfaustattrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und Bargeld. Die Anklage und mehrere Medienberichte beziffern die Beute der angeklagten Überfälle insgesamt auf rund 2,7 Millionen Euro.
Die Verfahrensführung konzentrierte sich auf die Raubdelikte und die Beweislage zu diesen Taten, nicht auf eine historische Einstufung als Mitglied einer Terrorgruppe. Der Vorsitzende Richter machte diese Trennung im Prozessverlauf mehrfach deutlich. Zugleich erinnerten Berichte an die historische Einordnung der Roten Armee Fraktion, die in früheren Jahrzehnten Gewaltakte verübt hatte; im konkreten Verfahren spielte diese Einordnung jedoch keine Rolle für die Strafzumessung.
Die Urteilsverkündung löste Emotionen aus: Unterstützerinnen und Unterstützer protestierten im Saal und riefen unter anderem "Freiheit für Daniela", mehrere Personen wurden des Saals verwiesen. Bereits am Morgen hatten sich Anhängerinnen und Anhänger vor dem provisorischen Gerichtssaal in einer Reithalle in Verden-Eitze versammelt, wie NDR berichtete. Klette selbst nahm die Entscheidung nach Angaben von Beteiligten gefasst zur Kenntnis.
Wesentliche Fragen bleiben praktisch und prozessual offen. Zwei mutmaßliche Mittäter, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, sind weiterhin flüchtig.
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Zwei mutmaßliche Komplizen, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, sind weiterhin flüchtig; die Fahndung nach ihnen läuft. Ursprünglich berichtet von Reuters.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.