Reisen geplant oder läuft Ihr Pass ab? Der reguläre 32‑Seiten-Reisepass kostet ab 24 Jahren 70,00 Euro; diese Gebühr gilt seit dem 7. Februar 2026. Unter 24 Jahren kostet er 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Gegen 32,00 Euro Expresszuschlag geht es schneller, ein vorläufiger Pass kostet 26,00 Euro. Dieser Artikel erklärt Gebühren, Gültigkeiten, Fristen und die Schritte zur Beantragung in Deutschland.

Sie planen eine Reise, Ihr Pass ist abgenutzt oder Sie sind unsicher, ob ein neuer Reisepass nötig ist. Die wichtigsten Fragen lauten meist: Was kostet der neue Pass, wie lange ist er gültig und wie schnell bekomme ich ihn? Die Antworten hängen von Alter, Seitenanzahl und gewünschtem Tempo der Ausstellung ab. Hier finden Sie alle relevanten Zahlen, Fristen und praktischen Hinweise, damit Sie zielgerichtet entscheiden können.

Kosten, Seitenzahl und Gültigkeit

Der reguläre biometrische Reisepass mit 32 Seiten kostet für Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro und ist zehn Jahre gültig. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 37,50 Euro, die Gültigkeit beträgt sechs Jahre. Diese Sätze gelten seit dem 7. Februar 2026, als die aktuellen Gebühren verbindlich wurden, wie eine Quelle zusammenfasste.

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit eines Passes mit 48 Seiten. In der Praxis wird hierfür üblicherweise ein Aufpreis von 22,00 Euro verlangt. Wer sehr kurzfristig reisen muss, kann einen vorläufigen Reisepass beantragen. Zwei Quellen nennen für den vorläufigen Reisepass einen Preis von 26,00 Euro; diese Variante ist längstens 12 Monate gültig und enthält keinen Chip. Beachten Sie, dass eine Quelle davon abweichend angab, ein vorläufiger Pass ohne Termin koste 70,00 Euro. Diese Angabe steht im Widerspruch zu den offiziellen Informationen des Bundesinnenministeriums und ist daher als strittig zu kennzeichnen.

Wenn Sie die Ausstellung beschleunigen möchten, fällt ein Expresszuschlag von 32,00 Euro pro Pass an. Die Gebühr gilt zusätzlich zur regulären Passgebühr. Angaben zur Verfügbarkeit im Expressverfahren folgen weiter unten.

Antrag, Fristen und praktische Abläufe

Den Reisepass beantragen Sie persönlich im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes. Viele Kommunen bieten Online-Terminbuchung an, jedoch muss der Antragsvorgang selbst in der Regel vor Ort erfolgen.

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann Ihnen beim Termin bereits den konkreten Abholtermin nennen.

Die normale Bearbeitungszeit wird unterschiedlich angegeben. Eine Quelle nennt zwei bis sechs Wochen als übliche Frist, eine andere Quelle spricht von vier bis acht Wochen. Diese Spannbreite deutet auf lokale Unterschiede hin. Planen Sie deshalb möglichst frühzeitig, vor allem in Spitzenzeiten. Ein praktischer Hinweis: Im April 2024 wurden erstmals über 700.000 Reisepässe in einem Monat bestellt, was die Belastung der Produktionskapazitäten illustriert und die längeren Wartezeiten in Spitzenperioden erklärt.

Im Expressverfahren übermittelt die Behörde die Bestellung an den Hersteller, und wenn die Bestellung bis 12:00 Uhr übermittelt wurde, ist der Pass in der Regel am dritten Werktag verfügbar. Sollte sich die Lieferung verzögern, wird der Expresszuschlag zurückerstattet, so eine Quelle. Manche Kommunen ermöglichen eine Beantragung ohne Termin und verfügen über Passbildautomaten, sodass das biometrische Foto direkt vor Ort für etwa 6,00 Euro erstellt werden kann.

Für Antragsteller im Ausland gelten besondere Regelungen. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen vermitteln die Produktion und Zustellung des Passes im Ausland per Kurier. Laufzeiten und Gebühren können dort abweichen, daher sollten Reisende frühzeitig die zuständige Vertretung kontaktieren.

Fotos, Zusatzoptionen und Urkunden

Seit Mai 2025 ist ein biometrisches digitales Passfoto Pflicht. Behörden verlangen QR-codierte digitale Bilder. Viele Ämter bieten das digitale Foto vor Ort für rund 6,00 Euro an. Alternativ liefern zertifizierte Fotografen digitale Fotos mit QR-Code.

Wenn Sie sich wünschen, den fertigen Pass direkt nach Hause geschickt zu bekommen, nennen einzelne Quellen eine Direktversand-Option in Höhe von 15,00 Euro. Diese Zusatzleistung setzt eine inländische Meldeanschrift und ein zweites gültiges Ausweisdokument voraus. Da diese Angabe nur von einer Quelle genannt wird, ist sie als Einzelangabe zu betrachten.

Die Eintragung eines Umzugs in den Pass ist gebührenfrei, ebenso die Meldung eines Verlustes. Achten Sie darauf, dass zusätzliche Gebühren anfallen können, wenn Sie den Pass außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes beantragen oder die Beantragung beziehungsweise die Abholung außerhalb der regulären Dienstzeiten erfolgt.

Rechte, Pflichten und Streitfragen

Reisepass und Personalausweis sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, nicht des Inhabers. Das bedeutet, Sie dürfen nicht beliebig mit dem Pass verfahren, zum Beispiel Seiten herausreißen. Ausländische Stellen dürfen den Pass nicht dauerhaft einbehalten, weil es sich um deutsches Staatseigentum handelt. Das baden-württembergische Innenministerium verweist darauf, dass der Staat auf diese Weise die Reisefreiheit des Inhabers schützen kann. In Einzelfällen kann die Verwaltung die Herausgabe des Passes gegenüber Dritten verlangen, etwa wenn ein Hotel den Pass als Pfand einbehält.

Aus Sicht vieler Bürger erscheinen die Gebühren hoch, gerade in Verbindung mit dem staatlichen Eigentum. Behörden und Innenministerien begründen das dagegen völkerrechtlich und konsularisch, weil der Staat so die Rechte der Reisenden im Ausland schützen kann. Kommunale Verwaltungen weisen zugleich auf Serviceunterschiede hin, etwa bei Terminvergabe, Onsite-Fotodiensten und Öffnungszeiten, die die tatsächliche Geschwindigkeit der Ausstellung stark beeinflussen.

Praktischer nächster Schritt: Prüfen Sie, ob für Ihr Reiseziel ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis ausreicht. Wenn Sie einen neuen Pass brauchen, buchen Sie einen Termin beim Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes oder erkundigen Sie sich nach offenen Sprechzeiten. Bringen Sie das erforderliche digitale Passfoto mit oder nutzen Sie das Fotogerät im Amt. Rechnen Sie bei Standardbearbeitung mit zwei bis acht Wochen Wartezeit. Bei Eile beantragen Sie das Expressverfahren gegen 32,00 Euro Aufschlag oder, falls möglich, einen vorläufigen Reisepass gegen 26,00 Euro.

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Prüfen Sie aktuelle Gebühren und Fristen vor der Antragstellung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf den Informationsseiten des Bundesinnenministeriums beziehungsweise des Auswärtigen Amts. So vermeiden Sie Überraschungen und können gegebenenfalls ein beschleunigtes Verfahren oder einen vorläufigen Pass rechtzeitig beantragen.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.