Die vorläufige Aussetzung des Einsatzverbots sichert vorerst die humanitäre Arbeit von 37 internationalen Hilfsorganisationen in den Palästinensergebieten, offenbart aber zugleich einen grundsätzlichen Konflikt um staatliche Kontrolle und den Schutz palästinensischer Mitarbeitender. Das Oberste Gericht Israels setzte das geplante Verbot, das am 1. März 2026 in Kraft treten sollte, vorläufig außer Kraft, sodass die betroffenen Organisationen weiterarbeiten können, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Im Zentrum der Kontroverse steht die neue Registrierungspflicht des Ministeriums für Diaspora-Angelegenheiten und den Kampf gegen Antisemitismus, das vollständige Namenslisten von Mitarbeitenden verlangt und damit nach Ansicht der NGOs Sicherheits- und Datenschutzrisiken schafft.
Die Entscheidung bedroht die humanitäre Versorgung in Gaza, weil das zuständige Ministerium komplette Namenslisten palästinensischer Mitarbeitender von internationalen Organisationen forderte. Das Ministerium begründete den Schritt mit der angeblichen Nichtbefolgung dieser neuen Vorschriften und mit Unklarheiten über mögliche Verbindungen einzelner Mitarbeitender zu militanten Gruppen. In der Praxis hätten die Bestimmungen Sicherheits- und Datenschutzrisiken für palästinensische Angestellte geschaffen und die Arbeit der NGOs erheblich erschwert, argumentieren die Organisationen.
Reaktionen der Hilfsorganisationen und der UNO
Eine Reihe betroffener Gruppen lehnte die Forderung nach vollständigen Namenslisten ab. Sie bezeichneten die Vorschriften als vage und erklärten, sie könnten die Arbeit unmöglich machen. Bushra Khalidi, politische Leiterin bei Oxfam, warnte, die Entscheidung bedrohe nicht nur die Arbeit der NGOs und die Achtung des Völkerrechts, sondern auch „das Leben von Millionen Palästinensern“.
Auch Ärzte ohne Grenzen, international bekannt als MSF, trat zurückhaltend auf. MSF gab an, seine 28 Mitarbeitenden im Gazastreifen hätten das Palästinensergebiet verlassen. Craig Kenzie, Projektkoordinator bei MSF, nannte die vorläufige Aussetzung des Einsatzverbots durch das Gericht einen positiven Schritt, betonte aber zugleich, die Details blieben vage und unklar in Bezug auf Versorgung und die Einreise ausländischer Mitarbeitender.
Auf internationaler Ebene bezeichnete Volker Türk, UN-Menschenrechtskommissar, die angekündigte Suspendierung der Lizenzen als "ungeheuerlich" und warnte, solche Maßnahmen würden die bereits prekäre Lage in Gaza weiter verschärfen. Außenministerinnen und Außenminister aus zehn Staaten forderten Israel auf, internationalen Hilfsorganisationen eine dauerhafte und planbare Tätigkeit in Gaza zu ermöglichen.
Politischer Kontext und institutionelle Verschiebung
Die Lizenzentziehungen sind Teil eines größeren administrativen Umbaus. Ende 2024 verlegte Israel die Zuständigkeit für humanitäre Hilfe vom Sozialministerium zum Ministerium für Diaspora-Angelegenheiten und den Kampf gegen Antisemitismus. Minister Amichai Chikli hatte nach seiner Ernennung 2023 offiziell die Formulierung "und den Kampf gegen Antisemitismus" zum Ministeriumstitel hinzugefügt.
Mehrere NGOs sehen in dieser Umorganisation und in der neuen Registrierungspflicht eine Politisierung und stärkere staatliche Kontrolle der zivilgesellschaftlichen Arbeit.
Die Regierung warf einzelnen Organisationen, darunter auch Ärzte ohne Grenzen, vor, Personal zu beschäftigen, zu dem Unklarheiten über mögliche Verbindungen zu militanten Gruppen bestünden. Die betroffenen NGOs wiesen solche Vorwürfe zurück und betonten, dass Transparenzpflichten nicht ohne weiteres Sicherheits- und Datenschutzfolgen für lokale Angestellte haben dürften.
Die Lage in Gaza bleibt angespannt. Vor dem Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023 gehörte der Gazastreifen zu den ärmsten Regionen der Welt und war stark auf internationale Hilfe angewiesen. Seit dem Waffenstillstand ist das Gebiet teilweise geteilt, mehr als 50 Prozent steht weiterhin unter israelischer Kontrolle, und große Teile der Infrastruktur sind beschädigt oder zerstört. Vor diesem Hintergrund würden Einschränkungen bei internationalen Hilfsorganisationen die ohnehin fragile Wiederaufbau- und Versorgungsstruktur weiter belasten.
Die Debatte hat auch in Deutschland politische Resonanz gefunden. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte eine Kleine Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 21/6115, in der sie mögliche Folgen eines geplanten "NGO Taxation Law" in Israel hinterfragt. Aber die Fraktion warnte, ein entsprechender Gesetzentwurf könne zivilgesellschaftliche Organisationen, die ausländische Fördermittel oberhalb einer bestimmten Schwelle erhalten, für drei Jahre daran hindern, sich an Demonstrationen, Kampagnen oder öffentlicher Kritik zu beteiligen. In der Anfrage wurde zudem der Förderstopp Deutschlands für sechs palästinensische Organisationen und zwei israelische Organisationen thematisiert und namentlich aufgelistet: Al-Haq, Addameer, DCI-Palestine, UAWC, UPWC und Bisan Center sowie Zochrot und New Profile.
Vor der gerichtlichen Aussetzung hatten einige Organisationen bereits konkrete operative Reaktionen gezeigt. MSF zog Personal ab.
Andere NGOs bereiteten rechtliche und diplomatische Schritte vor, um die angekündigten Lizenzentzüge anzufechten oder Ausnahmen für die humanitäre Arbeit zu erreichen. Die staatliche Forderung nach Namenslisten und die Folgeadministration durch das Diaspora-Ministerium bleiben dabei die zentralen Streitpunkte.
Die vorläufige Aussetzung gewährt den Organisationen zeitlich begrenzten Spielraum, ändert aber nichts an der strukturellen Frage: Sollen humanitäre Aktivitäten von einem Ministerium beaufsichtigt werden, das explizit politische Aufgaben verfolgt? Für viele NGOs ist diese institutionelle Verschiebung das entscheidende Risiko, weil sie die Arbeit unabhängiger humanitärer Hilfe politisiert und langfristig einschränken kann.
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Das Oberste Gericht wird in der noch ausstehenden Entscheidung endgültig klären, ob das temporär ausgesetzte Einsatzverbot aufgehoben oder bestätigt wird. Bis dahin bleibt die vorläufige Aussetzung in Kraft; das Verbot hätte am 1. März 2026 gelten sollen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.