Andreas Gassen fordert, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erst ab dem vierten Krankheitstag verpflichtend zu machen — nach seiner Rechnung würde das etwa 300 Millionen Euro jährlich sparen. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wandte sich damit gegen die geplante Teilkrankschreibung und plädiert stattdessen für einen Ausbau der Karenztage. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte kritisieren zugleich zu knappe Untersuchungszeiten und zu geringe Vergütung.
Die Debatte markiert einen Zielkonflikt in der Gesundheitspolitik: Kurzfristige Kostenersparnis durch Bürokratieabbau steht gegen rehabilitative Maßnahmen, die eine Rückkehr in den Arbeitsalltag fördern können. Wie Politik und Sozialpartner diesen Zielkonflikt gewichten, bestimmt, ob Reformen primär fiskalische oder versorgungsorientierte Effekte verfolgen.
Gassens Gegenentwurf
Andreas Gassen stellte sich klar gegen die Idee einer Teilkrankschreibung, wie sie derzeit diskutiert wird. Stattdessen bekräftigte er den Vorstoß der KBV, die sogenannten Karenztage auszubauen: Nach seinem Vorschlag müssten Beschäftigte erst ab dem vierten Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Gassen nannte das Modell einen Weg, um Bürokratie zu reduzieren und Kosten zu senken. Er bezifferte das jährliche Sparpotenzial auf rund 300 Millionen Euro.
Gassen trägt den Vorschlag als Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor. Die KBV vertritt niedergelassene Vertragsärzte; deren Alltag, so sagte Gassen, ist geprägt von zu knappen Zeitfenstern für Untersuchungen und unzureichender Vergütung.
Was die Expertenkommission empfahl
Die Expertenkommission, die die Teilkrankschreibung prüfte, bemühte sich nach Angaben ihrer Vertreter nicht vorrangig um Bürokratieabbau. Die Kommission legte Gewicht auf eine andere Frage: Wie lassen sich Beschäftigte trotz Krankheit in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur halten? Das Gremium argumentierte, dass gerade bei psychischen Erkrankungen eine Einbindung in Alltagsroutinen stabilisierend wirken könne.
Demnach verfolgte die Kommission weniger das Ziel kurzfristiger Einsparungen als vielmehr die Möglichkeit, einen flexibleren und früheren Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen. Die Experten sahen Teilkrankschreibungen als Instrument, das bei richtigem Einsatz Rückkehrprozesse erleichtert.
Ärztliche Praxis und Praxen
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte melden seit längerem, dass sie zu wenig Zeit für Untersuchungen hätten.
Sie klagen auch über die Höhe der Vergütung. Diese strukturellen Probleme sind Teil der Argumentation der KBV, denn sie beeinflussen, wie praktikabel neue Regelungen für Krankschreibungen in der Praxis würden.
Gassen verband seinen Vorschlag mit dem Hinweis, dass weniger Pflichtbescheinigungen die Verwaltungsarbeit reduzieren könnten. Weniger Bürokratie bedeutet nach seiner Darstellung mehr Zeit für ärztliche Versorgung. Die KBV sieht in den Karenztagen deshalb nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Maßnahme zur Entlastung der Praxen.
Ökonomische Folgen
Die von Gassen genannte Summe von rund 300 Millionen Euro jährlich ist der klarste wirtschaftliche Anhaltspunkt in der Debatte. Diese Zahl bezieht sich nach KBV-Angaben auf die Einsparungen, die durch eine verzögerte Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entstehen würden.
Eine solche Maßnahme würde unmittelbare Effekte auf die Abrechnungs- und Verwaltungsprozesse in Firmen, Krankenkassen und Praxen haben.
Für Arbeitgeber könnte eine Ausdehnung der Karenztage administrative Erleichterung bringen. Für Krankenkassen würde sie Ausgabenminderungen bedeuten, wenn weniger kurzfristige Krankmeldungen mit Lohnfortzahlungs- und Versicherungsregeln verbunden sind. Genaue Verteilungseffekte zwischen Sozialversicherung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern hängen von den konkreten Umsetzungsregeln ab; die KBV nannte in ihrer öffentlichen Darstellung vor allem die Gesamtsumme als Argument für die Reform.
Soziale und gesundheitliche Aspekte
Die Expertenkommission setzte andere Prioritäten: Sie hob hervor, dass Teilkrankschreibungen helfen können, Kranke in ihrem sozialen Umfeld und in Alltagsroutinen zu halten. Das gilt besonders für psychische Erkrankungen, bei denen Tagesstruktur und soziale Einbindung stabilisierend wirken können.
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„Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen“, sagte Andreas Gassen; die KBV beziffert das Einsparpotenzial auf rund 300 Millionen Euro jährlich.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.