Die Bayer-Aktie sprang kurzfristig um bis zu 11 Prozent, nachdem ein Bloomberg-Bericht ein angebliches Vergleichsangebot über 8 Milliarden US-Dollar bekanntgemacht hatte. Bloomberg berichtete, Bayer habe vorgeschlagen, rund 18.400 US-Klagen wegen des Unkrautvernichters Roundup außergerichtlich zu beenden; Vermittler Kenneth Feinberg widersprach dieser Darstellung und sagte dem Handelsblatt, Bayer habe ein solches Angebot nicht vorgelegt. Die widersprüchliche Nachrichtenlage macht deutlich, wie empfindlich die Bewertung reagiert; ein bald erwartetes Urteil des US Supreme Court könnte die rechtliche Grundlage für Tausende offener Fälle neu ordnen.

Die Meldung, Bayer wolle 8 Milliarden US-Dollar zahlen, ist mehr als eine Bilanzfrage. Sie offenbart, wie sensibel Aktienkurse auf Signale über das Ende einer jahrelangen Rechtsbelastung reagieren und wie dünn die Informationslage ist, wenn verschiedene Seiten widersprüchliche Angaben machen. Bloomberg nannte die Summe und die Zahl von rund 18.400 Fällen als Basis für einen außergerichtlichen Vergleich. Kenneth Feinberg, der als Vermittler in dem Streit genannt wird, widersprach dieser Darstellung jedoch öffentlich und sagte dem Handelsblatt, Bayer habe ein solches Angebot nicht unterbreitet.

Warum die Märkte so stark reagierten

Die kurzfristigen Kursgewinne von bis zu etwa 11 Prozent zeigen, dass Anleger einen klaren, belastbaren Abschluss der Klagewelle als wertsteigernd einschätzen. Die Gewinnmitnahmen folgten, als die Nachrichtenlage unsicherer wurde und die Gegenaussage des Vermittlers publik wurde. Analysten verweisen darauf, dass die Klagewelle Bayer seit der Monsanto-Übernahme 2018 schwer belastet hat: Die Akquisition hatte dem Konzern nach Quellenangaben einen Kaufpreis von mehr als 60 Milliarden US-Dollar eingebracht und zugleich erhebliche Haftungsrisiken.

Bayer hat in Einzelverfahren bereits Zahlungsverpflichtungen in zweistelliger Millionenhöhe getragen, etwa in Prozessen in Kalifornien. Markt- und Kreditanalysten behalten die Verfahren weiter kritisch im Blick. UBS-Analyst Matthew Weston hält trotz der Risiken an einer positiven Einschätzung der Aktie fest und nennt ein Kursziel von 52 Euro. Andere Rechtsexperten rechnen, dass ein ungünstiges Urteil des Supreme Court rund 80 Prozent der noch anhängigen Verfahren tangieren könnte, während Berater schätzen, dass 5 bis 10 Prozent der Kläger einem Vergleich möglicherweise nicht zustimmen würden. Diese Bandbreite zeigt, wie groß die Unsicherheit über die finale Belastung für Bayer ist.

Der Rechtsstreit vor dem Supreme Court und die juristischen Kernthemen

Vor dem Supreme Court verlief die mündliche Verhandlung gespalten. Das Gericht hatte zu klären, ob bundesstaatliche Warnpflichten gegenüber einem Produkt durch föderale Vorgaben zur Kennzeichnung und Regulierung von Pflanzenschutzmitteln verdrängt werden können. Aus den Fragen der Richter ergab sich kein klares Bild: Richter Brett Kavanaugh signalisierte, dass es einer einheitlicheren Regelung bei Warnhinweisen bedürfen könne. Vorsitzender Richter John Roberts wies hingegen darauf hin, dass die Bundesstaaten eine Möglichkeit haben müssen, auf neue Risiken zu reagieren.

Die Regierung stellte sich in der Verhandlung auf Bayers Seite. Die Anwältin des Justizministeriums, Sarah Harris, sagte dem Gericht, wenn 50 verschiedene Bundesstaaten unterschiedliche Warnhinweise durchsetzten, untergrabe das die Einheitlichkeit der Kennzeichnung völlig, so die Darstellung in der Berichterstattung.

Bayer argumentiert juristisch, dass Klagen nach staatlichem Recht ausscheiden müssten, wenn die US-Umweltbehörde EPA kein Krebsrisiko festgestellt und kein entsprechendes Etikett verlangt habe.

Die Klägerinnen und Kläger verweisen auf die Einschätzung der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation IARC aus dem Jahr 2015, die Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat. Diese unterschiedliche Bewertung zwischen nationalen Behörden und internationalen Gremien ist ein Kernproblem der Auseinandersetzung und erklärt, warum Gerichte bisher uneinheitliche Urteile gesprochen haben. Gerichtliche Niederlagen in einzelnen Verfahren hatten Bayer bereits zu Ausgleichszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe verpflichtet.

Innerhalb und außerhalb der Verhandlungsparteien gibt es unterschiedliche Einschätzungen eines möglichen Vergleichs. Der von Bloomberg verbreitete Betrag von 8 Milliarden US-Dollar wurde mehrfach zitiert, gleichzeitig wies Kenneth Feinberg diese Summe zurück und betonte gegenüber dem Handelsblatt, Bayer habe kein solches Angebot unterbreitet. Für Anleger bleiben solche Diskrepanzen ein Risiko, weil sie die Bewertungsgrundlage für die Aktie schnell verändern können.

Historisch steht der Fall für die langwierigen Folgen der Monsanto-Übernahme: Management und Investoren sahen sich wiederholt zu Kursanpassungen und strategischen Entscheidungen gezwungen, und ein erheblicher Teil des Konzernwertes ging verloren. Konzernchefs haben nach anfänglicher Prozessbereitschaft die Bereitschaft signalisiert, Vergleiche zu prüfen, wenn diese angemessen erscheinen. Welche Summe Bayer letztlich akzeptieren würde, bleibt offen und abhängig von mehreren rechtlichen und praktischen Faktoren, unter anderem der Frage, wie viele Kläger einen Vergleich ausschlagen würden.

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Der nächste entscheidende Termin ist ein Urteil des US Supreme Court. Diese Entscheidung könnte festlegen, ob bundesstaatliche Warnpflichten gegenüber bundesrechtlichen Vorgaben durchsetzbar bleiben und damit die Zahl der offenen Glyphosat-Klagen in den USA grundlegend verändern.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.