Stiftung Warentest hat bei Stichproben in Filialen grobe Mängel beim beleghaften Zahlungsverkehr gefunden: In sechs Tests führten Bankmitarbeitende den seit Oktober 2025 vorgeschriebenen Abgleich von Name und IBAN nicht durch.
Wie der Empfänger‑Check funktionieren soll
Seit Oktober 2025 sind Kreditinstitute im Euro‑Raum verpflichtet, bei Papierüberweisungen zu prüfen, ob der auf dem Überweisungsträger eingetragene Empfängername und die angegebene IBAN zusammenpassen. Bei Übereinstimmung gibt es keinen Einwand. Finden sich Unstimmigkeiten, müssen Mitarbeitende den Kunden darauf hinweisen, bevor die Überweisung endgültig freigegeben wird. Bei Online‑Überweisungen erfolgt der Abgleich automatisch mithilfe technischer Systeme; bei beleghaften Aufträgen liegt die Verantwortung formell beim Filialpersonal.
Der Sinn der Regel ist klar: Fehlleitungen von Zahlungen und Fälle von Kontenmanipulationen sollen erschwert werden.
Ergebnisse der Prüfung durch Stiftung Warentest
Die Verbraucherorganisation ließ Stichproben vor Ort durchführen. Testpersonen gaben in sechs Filialen verschiedener Banken und Sparkassen Überweisungsträger ab, auf denen Name und IBAN absichtlich nicht zueinander passten. Alle auf den Formularen notierten Daten waren real, jedoch falsch kombiniert.
Das Ergebnis war eindeutig: In keinem der besuchten Fälle führten die Mitarbeitenden die vorgeschriebene Prüfung durch. Die Zahlungen wurden verarbeitet, und das Geld landete auf dem Konto, das zu der eingetragenen IBAN gehörte – nicht beim auf dem Überweisungsschein genannten Empfänger.
Stiftung Warentest bezeichnete die Testsituation als ernüchternd und wies darauf hin, dass die Nachlässigkeit ein Einfallstor für bereits bekannte Betrugsformen offenlässt. Vor der Einführung des verpflichtenden Abgleichs hatten Kriminelle etwa reale Rechnungen verändert und nur die Kontodaten getauscht, sodass Rechnungsbeträge an falsche Konten flossen.
Wie verbreitet sind Papierüberweisungen noch?
Trotz der Verbreitung von Online‑Banking bleiben beleghafte Überweisungen relevant. Angaben des Statistischen Bundesamts zeigen, dass 67 Prozent der Deutschen Onlinebanking nutzen. Die Bundesbank meldete für das erste Halbjahr 2025 allerdings rund 275 Millionen beleghafte Überweisungen – das entspricht etwa einer von vierzehn Transaktionen in Deutschland.
Die gesetzliche Prüfpflicht gilt ausschließlich für Überweisungen, die während der Öffnungszeiten in der Filiale abgegeben werden. Wer seinen Überweisungsträger in den Briefkasten der Bank wirft, kann nach aktueller Rechtslage keinen Anspruch auf den Abgleich stellen, betont Stiftung Warentest.
Warum Banken offenbar versagen
- Hohe Arbeitsbelastung und Zeitdruck im Filialbetrieb können Abgleich und Nachfrage bei Unstimmigkeiten erschweren.
- Mangelnde Schulung oder fehlende Sensibilisierung des Personals führen dazu, dass die Pflicht nicht routinemäßig angewendet wird.
- Fehlende oder unklare interne Abläufe verhindern einen konsistenten Umgang mit beleghaften Überweisungen.
- Die rechtliche Beschränkung der Pflicht auf persönliche Abgaben reduziert den formalen Druck in Sammel‑ und maschinellen Erfassungsprozessen.
Dort entfällt die Pflicht – und damit die Möglichkeit, Fehler frühzeitig zu erkennen.
Konkrete Risiken für Kunden und Unternehmen
Das direkte Risiko ist technisch simpel und gravierend zugleich: Wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen und die Bank nicht eingreift, geht das Geld an das Konto, das der IBAN entspricht.
Related Articles
- Deutsche Bank: Rekordgewinn 2025, Q1 unter Beobachtung
- UniCredit zweifelt an der Zukunft der Commerzbank und will Anteil ausbauen
- Riester‑Nachfolge: Wer von der Reform profitiert
Stiftung Warentest sieht deshalb Nachholbedarf bei den Filialen: Beleghafte Überweisungen sind weiterhin verbreitet, und ohne konsequenten Empfänger‑Check bleiben Fehlleitungen möglich.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.