Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 1. Juli 2026 mehr Geld, weil die Renten um 4,24 Prozent angehoben werden. Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 auf Grundlage der positiven Lohnentwicklung des Vorjahres festgesetzt, woraufhin der bundeseinheitliche aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro steigt. Für einen Eckrentner mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst wächst die Monatsrente demnach um 77,85 Euro, von 1.835,55 Euro auf 1.913,40 Euro. Das ist die vierte Anpassung innerhalb von fünf Jahren mit einem Plus von mehr als vier Prozent, zudem wurde die Haltelinie für das Rentenniveau auf 48 Prozent bis 2031 bestätigt.
Aber der unmittelbare Effekt ist mehr Nettoeinkommen auf den Konten vieler Seniorinnen und Senioren, die Ursache ist die gesetzliche Anpassungsformel, ausgelöst durch die Lohnzuwächse des Vorjahres. Die Bundesregierung nennt eine Betroffenenzahl von etwa 21,5 Millionen Beziehenden gesetzlicher Altersrenten. Konkret wird der bundeseinheitliche aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben.
Für einen sogenannten Eckrentner mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst bedeutet das eine nominale Steigerung der monatlichen Bruttorente um 77,85 Euro, von 1.835,55 Euro auf 1.913,40 Euro. Die Regierung hatte die Anpassung im Kabinett Ende April 2026 beschlossen. Der Bundesrat gab am 12. Juni 2026 abschließend grünes Licht, danach trat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 in Kraft. Das jährliche Anpassungsdatum ist der 1. Juli.
Die Auszahlung erfolgt nach dem üblichen Schema der Deutschen Rentenversicherung, die die Überweisungen in Zusammenarbeit mit dem Renten Service der Deutschen Post organisiert. Renten, deren Bezug bis einschließlich 31. März 2004 begonnen hat, werden vorschüssig gezahlt. Das heißt, die Zahlung für Juli 2026 wurde spätestens am 30. Juni 2026 angewiesen. Für Beziehende, deren Rente ab dem 1. April 2004 begann, werden die Leistungen nachschüssig ausgezahlt; die erhöhte Leistung wird beim letzten Bankarbeitstag des Monats Juli fällig, also spätestens am 31. Juli 2026.
Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass die tatsächliche Buchung auch von der jeweiligen Bank abhängt. Überweisungen zum letzten Bankarbeitstag des Monats sollen bis 23:59 Uhr erfolgen. Das zusätzliche Bruttogeld landet nicht vollständig im Portemonnaie, denn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind abzuziehen und gegebenenfalls fällt Einkommensteuer an.
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Rentenbeginn. Für Rentenbeginne im Jahr 2026 sind bereits 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil steigt seit 2023 jährlich um 0,5 Prozentpunkte, was dazu führen kann, dass Rentenerhöhungen bei manchen Beziehenden zu einer zusätzlichen Steuerpflicht und damit zu einem kleineren Nettozuwachs führen.
Zeitgleich hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der Alterssicherung angekündigt, die auf den Vorschlägen der Alterssicherungskommission basiert. Die Kommission übergab ihren Bericht im Juni 2026 an die Regierung. Teil des Reformvorhabens ist, die jährliche Rentenanpassung nach 2031 neu zu ordnen, um das Alterseinkommen langfristig stabiler zu gestalten.
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Für viele Rentnerinnen und Rentner ist der nächste feste Termin der 31. Juli 2026, der letzte Bankarbeitstag des Monats, an dem die nachschüssigen Zahlungen mit dem neuen Rentenwert auf den Konten eingehen sollen. Ursprünglich berichtet von bundesregierung.de.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.