Die Alterssicherungskommission empfiehlt einen verpflichtenden kapitalgedeckten Beitrag von insgesamt 2 Prozent, betont zugleich jedoch, die gesetzliche Rente müsse die wichtigste Säule bleiben. Das Gremium legte am 23. Juni 2026 ein 80-seitiges Paket mit 33 Empfehlungen vor und übergab den Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Kernelement ist ein zentrales, kapitalmarktorientiertes Kapitalkonto, das schrittweise eingeführt werden soll, mit einem Anfangssatz von 0,5 Prozent, der auf bis zu 2 Prozent anwachsen kann, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte tragen sollen. Die Kommission fordert ein Nettoersatzniveau aus allen Säulen von mindestens 70 Prozent für Durchschnittsverdienende, verglichen mit dem heutigen gesetzlichen Rentenniveau von rund 48 Prozent.

Die Vorlage verbindet zwei eigentlich widersprüchliche Botschaften: Stärkung der umlagefinanzierten Rentenversicherung und zugleich die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzrente. Das 80-seitige Paket der Alterssicherungskommission sieht vor, die gesetzliche Rente als tragende Säule beizubehalten und sie zugleich durch eine gesetzliche Kapitalrente zu ergänzen.

Wie das Modell funktionieren soll

Die Kommission empfiehlt einen zusätzlichen verpflichtenden kapitalgedeckten Beitrag, der schrittweise eingeführt werden soll. In ersten Skizzen ist ein niedriger Anfangsbeitrag vorgesehen, der perspektivisch steigen kann. Die kapitalgedeckte Komponente soll zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden, mit dem Ziel, mittelfristig das Rentenniveau zu stabilisieren und die Beitragssätze der umlagefinanzierten Versicherung zu entlasten.

Die Kommission ordnet ihre Vorschläge in ein Drei-Säulen-Modell ein: gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Als politisches Ziel nennt sie ein Nettoersatzniveau aus allen Säulen, das für Durchschnittsverdienende deutlich über dem heutigen gesetzlichen Rentenniveau liegen soll.

Die Empfehlungen betreffen nicht nur Beiträge und Kapitalanlage, sondern auch Regelungen zum Renteneintritt. Die Kommission schlägt vor, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Eine sofortige Anhebung auf ein sehr hohes Alter ist nicht Teil des Konzepts; wohl aber sieht sie perspektivische Anpassungen des Rentenalters vor, sofern die Lebenserwartung weiter steigt. Gleichzeitig sieht die Kommission vor, die Übergangsregelungen für besonders langjährig Versicherte neu zu prüfen, um Härten auszugleichen.

Gleichzeitig soll es Ausgleichsmechanismen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen geben, damit ein vorzeitiger Renteneintritt weiterhin möglich bleibt. Die Alterssicherungskommission betont, die Lasten gerecht zu verteilen; langfristig solle auch die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Alterssicherung geprüft und verstärkt werden.

Als Begründung für das Paket nennt die Kommission den demografischen Wandel: Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Ohne strukturelle Änderungen drohten steigende Beitragssätze und ein sinkendes Rentenniveau.

Die kapitalgedeckte Komponente soll demnach helfen, das Risiko der reinen Umlagefinanzierung zu mindern und das Gesamtniveau der Alterseinkommen zu sichern.

Die Verwaltung des neuen Kapitalkontos soll zentral geregelt werden, nach dem Vorbild erfolgreicher Modelle in anderen Ländern, so die Kommission. Ziel ist einerseits bessere Diversifikation und Kosteneffizienz bei der Kapitalanlage, andererseits die Schaffung transparenter Regeln für Beiträge, Auszahlung und Governance. Die Kommission plädiert dafür, dass das neue Element verbindlich und nicht rein freiwillig ausgestaltet wird, um eine breite Beteiligung sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Beschäftigten zu vermeiden.

Für Beschäftigte und Arbeitgeber bedeuten die Vorschläge zunächst einen zusätzlichen Abgabenpunkt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Kommission rechnet damit, dass die kapitalgedeckte Komponente mittelfristig dazu beiträgt, die Belastung des umlagefinanzierten Systems zu verringern. Genauere Wirkungsanalysen und finanzielle Modellrechnungen sind Teil des Berichts, die politische Umsetzung erfordert jedoch Entscheidungen der Bundesregierung über die Übergangsfristen, die Ausgestaltung der Auszahlungen im Alter und die konkreten Investitionsregeln.

Der Bericht stellt auch politische Prioritäten klar: Die Kommission will das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung bewahren, sie will gleichzeitig eine verlässliche Perspektive zur Erhöhung des gesamten Alterseinkommens anbieten. Damit sendet das Gremium ein doppeltes Signal an die Politik: Die Umlagefinanzierung bleibt zentral, sie allein ist aber langfristig nicht ausreichend.

Related Articles

Der nächste Schritt liegt bei der Bundesregierung: Sie muss Übergangsfristen, die konkrete Ausgestaltung der Auszahlungen im Alter und verbindliche Investitionsregeln festlegen, bevor das Paket in Gesetzentwürfe überführt werden kann. Der 80-seitige Bericht mit 33 Empfehlungen wurde am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.