Das Kanzleramt verwendet Künstliche Intelligenz ausschließlich als Recherchehilfe, nicht zur automatischen Erstellung von Reden, um die Verantwortung für Wortwahl und Inhalte bewusst bei Kanzler und Amtsführung zu belassen. Nach Angaben des Hauses bereiten Sachreferate zwar Entwürfe und background-Informationen mit Unterstützung von KI-Tools vor; Friedrich Merz und Kanzleramtschef Thorsten Frei überarbeiten und übernehmen die Texte jedoch persönlich. Auch das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass Reden der Hausleitung grundsätzlich ohne KI verfasst werden, mehrere Ministerien nennen punktuelle Nutzung für Recherche und Hilfsaufgaben.
„Reden und Texte der Hausleitung werden im Bundesfinanzministerium grundsätzlich ohne den Einsatz von KI geschrieben“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Im Kanzleramt, so die offizielle Darstellung, bereiten Sachreferenten zwar Redeentwürfe vor, doch diese werden vom Kanzler oder dem Chef des Kanzleramts persönlich angenommen und in eigene Texte umgeformt. Das Amt betonte gegenüber dem Spiegel, dass Merz und Frei ihren Reden große persönliche Bedeutung beimessen und häufig frei sprechen. Ein automatisierter Textgenerator für Kabinettsreden ist demnach ausgeschlossen.
Kanzleramt: Recherche, nicht Redenschreiben
Die Beschreibung ergibt ein klares Arbeitsschema: KI-Tools dienen als Recherchehilfe, nicht als Ersatz für redaktionelle Entscheidungen. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter greifen demnach auf Hilfsmittel zurück, um Fakten zu prüfen, Hintergrundinformationen zu sammeln oder Querverweise zusammenzutragen. Die Formulierungsschritte, die Tonalität und die politische Verantwortung verbleiben beim Menschen. Diese Trennlinie betont das Kanzleramt, um zu verdeutlichen, dass Entscheidungen über Inhalte und Wortwahl nicht delegiert werden.
Die ministerielle Praxis ist allerdings heterogen. Auf Bundesebene existieren formale Vorgaben, die den Rahmen abstecken: Das Bundesinnenministerium veröffentlichte Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung, an denen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren sollen. Einige Ministerien gehen darüber hinaus mit eigenen Vorgaben ins Detail. So hat das Bundesfinanzministerium eine interne Dienstanweisung, die regelt, welche KI-Systeme dienstlich verwendet werden dürfen und welche Vorgaben beim Einsatz zu beachten sind.
Unterschiedliche Regeln, ähnliche Grenzen
Auch das Auswärtige Amt setzt auf formale Selbstverpflichtung. Es erklärte, Reden und Debattenbeiträge des Außenministers würden nicht durch KI erstellt, und verwies auf eine 2024 verabschiedete KI-Charta, die Menschliche Kontrolle und Regelbarkeit betont. Im Bundesarbeitsministerium bleibt das Verfassen von Reden laut Hausangaben ebenfalls ein menschlicher Prozess, KI werde dort punktuell für Recherche- und Hilfsaufgaben eingesetzt. Im Landwirtschaftsministerium kann KI in späteren Schritten als sprachliche Hilfe genutzt werden, die fachlichen Inhalte für Hausleitungen stammen jedoch aus den Referaten.
In der Summe ergibt sich ein Bild der Zurückhaltung bei der eigentlichen Textproduktion auf Kabinetts- und Kanzleramtsebene, kombiniert mit pragmatischer Nutzung von KI für Recherche in mehreren Ministerien. Diese Vorsicht steht auch in direktem Zusammenhang mit öffentlichen Kontroversen um politische Texte.
Recherchen hatten zuvor aufgezeigt, dass Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger Texte mithilfe von KI erstellen ließen. Im Fall Voigt tauchten in mehreren Fällen frei erfundene Expertenzitate in durch KI erstellten Texten auf. Die Vorfälle riefen scharfe Kritik hervor und lösten Debatten über Transparenzpflichten bei der Nutzung von KI durch Politiker aus. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner fasste die politische Grundhaltung mit den Worten zusammen, die Nutzung von KI sei "keine Frage des Ob, sondern des Wie".
Florian Druckenthaner, Sprecher des Bundesdigitalministeriums, brachte die Auffassung seines Hauses auf den Punkt, indem er sagte, KI sei "ein Werkzeug in einem vom Menschen geführten Prozess".
Neben dem Regierungshandeln steht auch das Parlament vor praktischen Fragen. Die Bundestagsverwaltung hat den geplanten Einsatz von KI-Chatbots genannt, um interne Abläufe zu unterstützen. Konkrete Termine oder verbindliche Fristen nannten die Behörden in ihren Antworten nicht. Wichtig bleibt dabei die Frage der Mitbestimmung: Die Verwaltung hat nach eigenen Angaben noch keine Vereinbarung mit dem Personalrat über konkrete Leitlinien geschlossen. Formal ist das Ziel formuliert, Abgeordneten zeitnah KI-Arbeitsmittel am Arbeitsplatz zugänglich zu machen, zugleich soll der Schutz schützenswerter Daten gewährleistet bleiben.
Das Nebeneinander von zentralen Leitlinien, ministeriellen Dienstanweisungen und punktuellen Chartern erzeugt einen Flickenteppich von Regelungen. Das Bundesinnenministerium liefert die gemeinsame Vorlage, die einzelnen Ministerien füllen sie jedoch unterschiedlich aus, je nach Ressortpriorität, Sensibilität der Inhalte und interner Risikobewertung. Öffentlich gewordene Fehlanwendungen haben dabei eine doppelte Wirkung: Sie führen zu schärferen internen Regeln und treiben die politische Debatte über Transparenz voran.
Für die Regierungsspitze ist die Balance klar definiert: KI kann Recherchearbeit beschleunigen, sie darf aber nicht die Verantwortung über politische Botschaften und offizielle Texte übernehmen. Die Debatte um Transparenzpflichten bleibt offen, ebenso die Frage, wie die Implementierung von KI-Arbeitsmitteln im Bundestag praktisch und mit dem Personalrat abgestimmt werden soll. Bis dahin bleibt die Praxis eine Mischung aus klarer Abgrenzung bei Hausleitungstexten und pragmatischer Nutzung von KI als Recherchehilfe in den Referaten.
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Die 2024 verabschiedete KI-Charta des Auswärtigen Amtes bleibt dabei die konkreteste Nennung eines verbindlichen Orientierungsrahmens, sie legt Menschliche Kontrolle und Regelbarkeit als zentrale Prinzipien fest. Ursprünglich berichtet von Die Zeit.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.