Brüssel droht Meta mit Bußgeldern von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, weil die EU-Kommission vorläufig festgestellt hat, dass Kinder auf Instagram und Facebook nicht ausreichend geschützt werden. Die Behörde bemängelt, dass Nutzerinnen und Nutzer bei der Kontoerstellung leicht ein falsches Geburtsdatum angeben können, dass Meldungen nicht zuverlässig nachverfolgt werden und dass suchtfördernde Algorithmen Risiken erhöhen. Meta kann nun Stellung nehmen; bestätigt die Kommission ihre Feststellung, sind weitergehende Sanktionen möglich.

Vorläufiges Ergebnis der Untersuchung

Die EU-Kommission hat in einer vorläufigen Feststellung festgestellt, dass Facebook und Instagram Kinder nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Dienste schützen. Die Brüsseler Behörde sieht einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste, den Digital Services Act. Die Kommission fordert, dass Meta das in seinen Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren tatsächlich durchsetzt.

Bei der Kontoanlage lasse sich das Alter in der Praxis leicht manipulieren. Nutzerinnen und Nutzer könnten einfach ein falsches Geburtsdatum angeben, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Meta prüfe nicht wirksam, wie alt die Personen wirklich sind. Die Plattformen würden Konten von Jüngeren nicht zuverlässig identifizieren und nicht unverzüglich entfernen, nachdem der Zugang festgestellt worden sei.

Die Untersuchung läuft schon länger. Nach Angaben der Brüsseler Behörde dauert das Verfahren gegen Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den DSA seit fast zwei Jahren an.

Meta hat nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Konkrete Vorwürfe und Zahlen

Die Kommission nennt mehrere konkrete Kritikpunkte. Plattformen wie Facebook und Instagram würden Risiken für Minderjährige unzureichend ermitteln, bewerten und mindern.

Die Behörde verweist darauf, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass jüngere Kinder besonders anfällig für Schäden durch solche Dienste sind, und dass Meta diese Erkenntnisse nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Brüssel schätzt, dass in der EU rund zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook nutzen. Die Kommission bezeichnet die vorhandenen Meldetools für Konten jüngerer Kinder als umständlich und bemängelt mangelhafte Nachverfolgung bei Meldungen. Auf dieser Basis sieht sie die Durchsetzungspflicht der eigenen Regeln als nicht erfüllt.

Rechtliche Folgen und Druck auf Tech-Branche

Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Meta die Verletzungen nicht behebt, drohen erhebliche Sanktionen. Die Höchststrafe bei Verstößen gegen den Digital Services Act liegt bei bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich kann die Behörde täglich fällige Zwangsgelder anordnen, bis erforderliche Maßnahmen umgesetzt sind.

Die Feststellung gegen Meta dürfte auch andere Plattformen betreffen. Snapchat, YouTube und TikTok legen ebenfalls ein Mindestalter von 13 Jahren in ihren Nutzungsbedingungen fest. Allerdings lassen sich Inhalte dieser Dienste teils auch ohne Konto konsumieren, was die Durchsetzung erschwert. Die EU hat daher signalisiert, dass sie eine gemeinsame Lösung für die Branche erwartet.

Altersverifikation und die EU-App

Langfristig drängt die Kommission auf den breiteren Einsatz einer von ihr entwickelten App zur Altersverifikation. Die Idee ist, Altersangaben EU-weit zu prüfen, ohne persönliche Daten zentral auszuwerten. Aber die App ist nach Angaben der Kommission bislang nicht flächendeckend verfügbar. Kritiker hatten in den vergangenen Wochen zudem Sicherheitslücken bei der Anwendung gerügt.

Als Alternative akzeptiert die Kommission auch Lösungen der Anbieter, sofern sie nach Brüsseler Maßstäben mindestens genauso wirksam, anonym und datenschutzkonform sind. Diese Forderung stellt hohe Anforderungen an technische und organisatorische Umsetzungen und bringt Anbieter in die Pflicht, nachweisbare Prüfverfahren vorzulegen.

Politische Folgen und nationale Initiativen

Die Entscheidung hat politische Sprengkraft in der EU. Brüssels Vorstoß trifft die Debatte über einheitliche Regeln für Kinder im Netz. Mehrere Mitgliedstaaten treiben parallel eigene Initiativen voran. Einige Regierungen wollen ein gesetzliches Verbot der Social-Media-Nutzung für unter 16-Jährige prüfen oder einführen.

Brüssel wendet sich laut Mitteilung auch an nationale Stellen, etwa nach Berlin. Damit wird die Frage, wie Alterskontrollen praktisch umgesetzt und kontrolliert werden, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene verhandelt. Die Abstimmung zwischen EU-Regeln und nationalen Mindestalter-Plänen wird für die kommenden Monate wichtig sein.

Auswirkungen für Meta und die Branche

Für Meta geht es um mehr als ein Bußgeld. Ein verbindlicher Prüfungs- und Nachweismechanismus würde operative Änderungen erfordern. Plattformen müssten ihre Prozesse zur Altersbestimmung, zu Meldungen und zur Entfernung von Konten nachbessern. Sie müssten außerdem dokumentieren, wie sie Risiken für Minderjährige bewerten und mindern.

Solche Änderungen haben Kostenfolgen. Sie können Arbeitsabläufe verändern und zusätzliche technische Lösungen erfordern. Meta steht zudem unter regulatorischem Druck in mehreren Rechtsbereichen. Ein rechtskräftiger Befund gegen das Unternehmen könnte als Präzedenzfall dienen und Anforderungen für andere große Plattformen verschärfen.

Datenschutz und technische Hürden

Die geforderte Altersverifikation wirft zugleich datenschutzrechtliche Fragen auf. Die Kommission betont, dass Lösungen anonym und datenschutzkonform sein müssen. Anbieter müssen also Verfahren finden, die Altersprüfungen ermöglichen, ohne personalisierte Profile zu erzeugen. Das ist technisch anspruchsvoll.

Die Kritik an der EU-App zeigt die Schwierigkeit. Sicherheitslücken bei einer zentralen Lösung würden Vertrauen untergraben. Anbieter könnten deshalb eigene technische Alternativen vorlegen. Die Kommission will prüfen, ob diese Alternativen den gleichen Schutz bieten.

Reaktionen und nächste Schritte

Meta hat Zeit zur Stellungnahme. Die Brüsseler Behörde wird anschließend ihre vorläufige Einschätzung bestätigen, abändern oder fallenlassen. Bleibt die Kommission bei ihrer Feststellung, kann sie Sanktionen verhängen. Die Höhe eines möglichen Bußgelds richtet sich an dem weltweiten Umsatz von Meta aus.

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Meta kann nun Stellung nehmen; anschließend wird die Kommission entscheiden, ob sie die vorläufige Feststellung bestätigt und gegebenenfalls Bußgelder verhängt. Die mögliche Höhe eines Strafmaßes bemisst sich am weltweiten Jahresumsatz von Meta.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.