Die Bundesregierung will die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen streichen und stattdessen ab Januar 2029 stufenweise verpflichtende Beimischquoten für klimafreundliche Brennstoffe einführen. Neu installierte Gas- und Ölheizungen sollen dem Entwurf zufolge zunächst 10 Prozent Bioanteil erhalten, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Der Referentenentwurf stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium und sieht zudem vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Hälfte zusätzlicher Kosten bei einem Heizungstausch tragen müssen. Nach Angaben der Regierung soll der Entwurf noch dieses Jahr ins Kabinett eingebracht werden.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Der Entwurf eines sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes, der aus dem Bundeswirtschaftsministerium stammt, hebt die bisher im Gebäudeenergiegesetz verankerte Pflicht auf, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf verpflichtende Beimischungen klimafreundlicher Brennstoffe für neu installierte Gas- und Ölheizungen.

Was sich konkret ändert

Nach dem Entwurf sollen neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 einer "Bio-Treppe" folgen. Die vorgeschlagenen Beimischquoten lauten 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Der Übergang von einer Technikvorgabe hin zu mengenbasierten Beimischpflichten soll die Regelung technologieoffener machen und die Integration von Biomethan oder Bioöl erleichtern, so die Formulierung im Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Wichtig ist zudem, dass das gesetzliche Betriebsverbot für Öl- und Gasheizkessel, das in früheren Entwürfen für 2045 vorgesehen war, nach den jetzt verfügbaren Berichten nicht mehr enthalten ist. Mehrere Quellen berichten, dass der Einbau neuer fossiler Heizungen weiterhin möglich bleiben soll, wenn sie die Beimischvorgaben erfüllen. Damit bleibt der Weg offen, klassische Heizsysteme technisch anzupassen, statt sie flächendeckend zu verbieten.

Kosten, Verteilung und wissenschaftliche Projektionen

Die Koalition begründet den Kurswechsel mit Praktikabilität und dem Ziel, Verbraucher finanziell zu entlasten. Regierungskreise und zwei Medien nannten Einsparungen von rund 5 Milliarden Euro pro Jahr für private Haushalte, wenn die 65-Prozent-Pflicht entfalle. Diese Zahl wurde in internen Beratungen als grobe Größenordnung genannt.

Parallel sucht die Regierung eine Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Berichten zufolge sollen Vermieterinnen und Vermieter ab einem Heizungstausch bei neu eingebauten Öl- oder Gasheizungen die Hälfte der Mehrkosten für Netzentgelte, Biobrennstoffe und CO2-Preis tragen. Die Regelung soll sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Mietverhältnissen nach Durchführung eines Heizungstauschs gelten.

SPD-Justizministerin Stefanie Hubig bezeichnete die Kompromissregelung zur Kostenteilung als "tragfähig und fair".

Zu den erwarteten Brennstoffpreisen liegen erste wissenschaftliche Rechnungen vor. Merkur berichtet, dass eine Analyse des Fraunhofer ISE auf Basis heutiger Preise für ein Erdgas-Biomethan-Gemisch 2035 mit 12,64 Cent pro Kilowattstunde und 2040 mit 17,55 Cent rechnet. Für eine Wasserstoff-Beimischung nannte die Auswertung 17,8 Cent in 2035 und 15,9 Cent in 2040. Die Autoren der Untersuchung weisen aber auf erhebliche Unsicherheiten in den Annahmen hin. Diese Kostenprojektionen sind bislang nur in dem einen Bericht zusammengefasst verfügbar und wurden nicht mehrfach unabhängig bestätigt.

Aus Regierungskreisen und Abstimmungsprotokollen geht hervor, dass das Wirtschafts- und das Bauministerium als federführend gelten. Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte, das Gesetz werde seinen Beitrag zum Klimaziel leisten und verwies auf eine für 2030 geplante Evaluierung, die gegebenenfalls Nachsteuerungen ermögliche.

Ein weiterer Punkt im Entwurf sorgte für Verwirrung. Ein Passus nannte das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050, obwohl der Koalitionsvertrag und frühere Erklärungen ein deutsches Klimaneutralitätsziel für 2045 vorsehen. Das Bauministerium bezeichnete die Nennung von 2050 als "redaktionelles Versehen" und betonte, 2045 bleibe verbindlich.

Die Bundesregierung erwartet nach interner Abstimmung und Ressortabstimmung, dass der Referentenentwurf in den nächsten Schritten dem Bundeskabinett vorgelegt wird. Wirtschafts- und Bauministerium bereiteten demnach die nächste Runde der Ressortabstimmungen vor.

Die Debatte um das Gesetz zeigt die Balance, die die Koalition sucht. Auf der einen Seite steht das Ziel, die Wärmeversorgung klimafreundlicher zu machen. Auf der anderen Seite steht der Anspruch, Verbraucher und Mieter finanziell nicht zu überfordern und gleichzeitig technische Anpassungen zu ermöglichen, statt pauschale Verbote auszusprechen.

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Nach Regierungsangaben soll der Referentenentwurf noch in diesem Jahr dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Eine offizielle Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist für das Jahr 2030 vorgesehen.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.