3,0 Milliarden Euro hat die Bundesregierung für die neue Förderprämie bereitgestellt, das Online-Portal ging am 19. Mai 2026 live. Privatpersonen, die seit dem 1. Januar 2026 einen neuen Pkw mit rein elektrischem Antrieb neu zulassen, können nun über die Förderzentrale einen Antrag stellen. Die Auszahlung wird gestaffelt nach Haushaltseinkommen und Familiengröße, die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für Batterieelektrofahrzeuge und bei 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Reichweitenverlängerer. Die Regierung rechnet, dass die Mittel für rund 800.000 Neufahrzeuge reichen und bis zum Jahr 2029 ausreichen sollen.
Das Förderportal der Bundesregierung ist am 19. Mai 2026 freigeschaltet worden. Das Bundesumweltministerium und die Förderzentrale (FZD) haben damit die digitale Antragstellung für die neue Elektroauto-Prämie geöffnet. Für Käufer und Leasingnehmer bedeutet das: Wer seit dem 1. Januar 2026 ein Neufahrzeug mit rein elektrischem Antrieb erstmals zulässt, kann sofort den Zuschuss beantragen. Zuständig für die Prüfung der Unterlagen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer Anspruch hat und wie die Prämie gestaffelt ist
Die Förderstruktur folgt einem zweistufigen Modell. Die Basisprämie für reine Batterieelektrofahrzeuge beträgt 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer erhalten jeweils 1.500 Euro, vorausgesetzt die Hybride erreichen eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern und ihr CO2-Ausstoß liegt bei höchstens 60 Gramm pro Kilometer. Die konkrete Auszahlungshöhe richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen aller haushaltszugehörigen Personen und nach der Familiengröße.
Die Regierung hat klare Obergrenzen für das zu versteuernde Jahreseinkommen festgelegt. Alleinstehende dürfen nicht mehr als 80.000 Euro versteuern. Bei einem Kind liegt die Grenze bei 85.000 Euro, bei zwei oder mehr Kindern bei 90.000 Euro. Für niedrigere Einkommen und Familien sind zusätzliche Boni vorgesehen, weshalb die Gesamtsumme der staatlichen Unterstützung in Einzelfällen bis zu 6.000 Euro erreichen kann.
Wichtig für die Förderfähigkeit ist der Neuwagenstatus. Gefördert werden Kauf oder Leasing von Neuwagen. Fahrzeuge mit einer früheren Händler- oder Tageszulassung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eigentümer haben ab dem Tag der Erstzulassung zwölf Monate Zeit, den Antrag bei der Förderzentrale einzureichen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider kommentierte den Startpunkt so: "Ab jetzt können die Zuschüsse fließen, und zwar gestaffelt nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeug." Das Ministerium stellt die Umsetzung als zielgerichteten Anreiz dar, um private Neuzulassungen mit elektrischen Antrieben zu beschleunigen.
Antrag, Nachweise und Technologiehürden
Für die Antragstellung ist ein BundID-Konto erforderlich. Akzeptierte Vertrauensstufen sind entweder ein BundID-Konto mit der Option Online-Ausweis, das dem Vertrauensniveau hoch entspricht, oder ein BundID-Konto mit Elster-Zertifikat, das als Vertrauensniveau substanziell gilt. Eine Basisregistrierung mit einfachem Benutzername und Passwort genügt nicht.
Zur Prüfung der Einkommensgrenzen verlangt die Förderzentrale die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Diese Bescheide dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Weitere verlangte Unterlagen sind der Personalausweis beziehungsweise dessen Auslesefunktion über die Ausweis-App 2, sowie die 17-stellige Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) inklusive Prüfnummer.
Die Antragsstrecke ist digital ausgelegt, aber die Behörden bieten Unterstützung an. Wer Hilfe braucht, kann sich per E-Mail an [email protected] wenden oder die Hotline 06196/9081009 anrufen.
Die Prüfung und Bewilligung der Anträge liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sobald die Bewilligung vorliegt, wird die Auszahlung der gestaffelten Zuschüsse veranlasst.
Die Bundesregierung stützt die Prämie mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Insgesamt stellt der Bund 3,0 Milliarden EUR bereit. Nach den Schätzungen der Regierung reichen diese Mittel für ungefähr 800.000 Neufahrzeuge und damit voraussichtlich bis zum Jahr 2029.
Der Start kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen bereits spürbar zugenommen hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt meldete für April 2026 insgesamt 249.163 neu zugelassene Pkw.
Rund jedes vierte neu zugelassene Fahrzeug hatte demnach einen rein elektrischen Antrieb. Beratende Stimmen wie das Beratungsunternehmen EY sehen die Kaufprämie als maßgeblichen Treiber für den Anstieg privater Neuzulassungen.
Für Verbraucher heißt das: Der formale Aufwand ist überschaubar, die Nachweispflichten sind allerdings strikt. Wer den Zuschuss will, muss rechtzeitig die Einkommensdokumente zusammenstellen, die FIN korrekt angeben und über ein geeignetes BundID-Konto verfügen. Leasingnehmer sollten klären, ob die Förderbedingungen ihres Vertrags die Auszahlung an den Leasingnehmer oder den Leasinggeber regeln.
Related Articles
- Tokenbudget für Vibe Coding: 3.800-25.000 US-Dollar
- SOLIX 4 Pro: 5 kWh statt 2,7 kWh, lohnt sich der Aufpreis?
- Meisterbrief: 155.918 neue Lehrverträge belegen Trend
Eigentümer und Leasingnehmer müssen den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstzulassung stellen. Die Bewilligung prüft das BAFA; die Auszahlung erfolgt gestaffelt nach Einkommen und Familiengröße.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.