Das US-Bundesgericht stellte fest, dass der Vermerk "confidential material" allein nicht ausreicht, um eine Klage wegen Geschäftsgeheimnisverletzung gegen OpenAI zu begründen. Damit wies es die Klage der zu SpaceX gehörenden Firma xAI in zweiter Instanz zurück und lehnte zugleich den Antrag ab, in sechs Monaten eine nochmals überarbeitete Fassung einreichen zu dürfen. XAI hatte OpenAI vorgeworfen, den Forscher Xuechen Li abgeworben und geschützte Informationen mitgenommen zu haben; die Richter hielten die vorgelegten Vorwürfe jedoch für zu vage.
Die Entscheidung verhindert kurzfristig eine gerichtliche Einschränkung für OpenAI, weil die Klageschrift in ihrer vorgelegten Form nach Auffassung des Gerichts nicht plausibel genug war, um zivilrechtliche Ansprüche zu stützen.
Warum das Gericht die Klage ablehnte
Das Verfahren begann mit einer Klage, die xAI im September 2025 gegen OpenAI erhob. Bereits eine erste Fassung der Klage war im Februar 2026 zurückgewiesen worden. In der jetzt entschiedenen zweiten Runde stellte das US-Bundesbezirksgericht fest, dass die erneut vorgelegten Vorwürfe formal zu vage blieben und deshalb keine hinreichende Rechtsgrundlage für ein zivilrechtliches Verbot lieferten.
Im Zentrum der Anschuldigungen steht der ehemalige xAI-Mitarbeiter und KI-Forscher Xuechen Li. XAI behauptete, OpenAI habe Li abgeworben und er habe Geschäftsgeheimnisse aus xAI zu OpenAI mitgenommen. Als Beispiel nannte xAI eine von Li erstellte Präsentation, deren erste Folie mit dem Vermerk "confidential material" versehen gewesen sei. Ein namentlich nicht weiter spezifizierter xAI-Mitarbeiter habe zudem erklärt, dass andere Folien der Präsentation Geschäftsgeheimnisse enthielten.
Das Gericht wies diese Darstellung zurück, weil der bloße Vermerk "confidential material" nicht automatisch den Schluss zulasse, dass OpenAI erkennen musste, es handele sich um rechtlich schützenswerte Geschäftsgeheimnisse. Das Gericht stellte fest, dass "confidential material" sowohl auf eine unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung verweisen könne als auch auf interne Informationen, die nicht die Qualität eines Geschäftsgeheimnisses erreichen.
Entscheidend sei, ob die Vorwürfe konkrete Tatsachen enthielten, die nahelegten, OpenAI habe aktiv vertrauliche, rechtlich geschützte Daten erworben, genutzt oder verbreitet.
Nach Auffassung des Gerichts enthielt die nachgebesserte Klageschrift nicht einmal die Behauptung, Li habe die fraglichen Folien während eines Bewerbungsverfahrens bei OpenAI tatsächlich verwendet. Eine routinemäßige Frage im Vorstellungsgespräch zur bisherigen Karriere eines Bewerbers reiche nicht aus, um den Schluss zu ziehen, OpenAI habe Li zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen angestiftet. Weitergehende Vorwürfe, etwa ein aktiver Erwerb, die Ausnutzung oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen durch OpenAI, habe die Klage nach Gerichtsbefund nicht dargelegt. Genau solche Verhaltenstatbestände wären jedoch Voraussetzung gewesen, um zivilrechtlich gegen OpenAI vorgehen zu können.
Was das Urteil praktisch bedeutet
Für OpenAI bedeutet das Urteil, dass kurzfristig keine zivilrechtlichen Schranken aus diesem spezifischen Vorwurf folgen. Die Gerichtsbarkeit hat damit nicht substantiiert über den möglichen Inhalt der mutmaßlich entwendeten Informationen entschieden, sondern allein über die formale Zulässigkeit der Klage. Das Gericht deutete an, dass Fragen nach tatsächlicher Entwendung oder Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen gegebenenfalls in anderen, parallelen Verfahren zu prüfen wären.
Diese parallelen Verfahren bestehen bereits. Gegen Li läuft separat eine zivilrechtliche Klage, und das FBI führt eine Untersuchung. Das Gericht machte deutlich, dass die Feststellung, ob Li Geschäftsgeheimnisse entwendet oder verraten hat, gegebenenfalls in diesen Verfahren geklärt werden müsse. SpaceX hatte zudem beantragt, nach einer Frist von sechs Monaten eine nochmals überarbeitete Klage einreichen zu dürfen. Diesen Antrag wies das Gericht ab, sodass die Abweisung der Klage in der vorliegenden Form sofort rechtskräftig wurde.
Rechtlich gesehen zeigt die Entscheidung, wie hoch die Anforderungen an eine zivilrechtliche Klage wegen Geschäftsgeheimnisverletzung in den USA sind: Die Beschwerde muss konkrete, substantielle Anhaltspunkte liefern, die ein Gericht für ausreichend plausibel hält, um in der Sache selbst zu entscheiden. Allgemeine Hinweise auf "vertrauliche" Materialien oder pauschale Behauptungen über eine Abwerbung reichen dafür nicht aus.
Strategisch öffnet die Entscheidung für OpenAI kurzfristig Raum, ohne dass das Unternehmen sich in einem zivilrechtlich angeordneten Verbot behaupten muss. Für xAI und SpaceX bleibt der Weg, straf- oder zivilrechtliche Ansprüche gegen Li und gegebenenfalls weitere Beweismittel in anderen Verfahren zu verfolgen.
Juristisch bindend ist die Abweisung dadurch, dass das Gericht den Antrag auf erneute Überarbeitung ablehnte. Praktisch bedeutet das, dass xAI die vorgelegte zivilrechtliche Angriffslinie in dieser Form verloren hat, solange keine neuen, spezifischen Fakten vorgelegt werden, die die inhaltlichen Anforderungen der Gerichte erfüllen.
Related Articles
- Ryzen 3000U zurück: 12-nm Picasso für günstige Notebooks
- Nur ein Zehntel digital: Warum die Verwaltung stagniert
- One UI 9: Echtzeit-Netzgeschwindigkeit in der Statusleiste
Die Abweisung ist damit sofort rechtskräftig. Parallel laufen gegen den beschuldigten Forscher Xuechen Li eine separate zivilrechtliche Klage und eine FBI-Untersuchung, in denen die Frage einer tatsächlichen Entwendung oder Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen geklärt werden soll.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.